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   OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 6 W 188/06   

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https://dejure.org/2007,13239
OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 6 W 188/06 (https://dejure.org/2007,13239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2007 - 6 W 188/06 (https://dejure.org/2007,13239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2007 - 6 W 188/06 (https://dejure.org/2007,13239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Hauptsacheverfahrens; Festsetzung einer Gebühr für das selbstständige Beweisverfahren nach Klagerücknahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 247; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 494 a; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2 § 494a
    Kosten des selbständigen Beweissicherungsverfahrens werden von Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO mitumfasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 6 W 188/06
    Das folgt aus dem Grundsatz, dass über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens stets im Hauptsacheverfahren zu entscheiden ist und nur ausnahmsweise, wenn trotz Fristsetzung keine Hauptsacheklage erhoben worden ist, eine Kostenentscheidung gemäß § 494 a ZPO ergehen darf (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004, VII ZB 11/03).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 6 W 188/06
    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.12.2006 (XII ZB 176/03) entschieden hat, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO im Hauptsacheverfahren umfasst, wenn die Parteien und der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens und des Hauptsacheverfahrens identisch sind.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 6 W 188/06
    Die bis dahin entstandenen Kosten werden von der Kostenentscheidung deshalb stets umfasst (vgl. BGH Beschluss vom 13. Mai 2004, V ZB 59/03, NJW 2004, 2309, 2010; OLG Celle JurBüro 1984, 1581 ).
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