Rechtsprechung
OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 W 199/10, 6 W 199/100 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Deutsche Post haftet nicht für Kunden, die Postfächer für betrügerische Zwecke nutzen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 17; PostdienstleistungsVO (PDLV) § 5 Abs. 1; ZPO § 130 Abs. 1
- JurPC
Keine Mittäter- oder Gehilfenschaft des Briefzustelldienstleisters an wettbewerbswidrigen Handlungen von Postfachkunden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Deutsche Post ist bei Überlassung von Postfächern ohne genaue Kundenfeststellung nicht für wettbewerbswidrige Handlungen ihrer Postfachkunden (mit-)verantwortlich; Voraussetzungen für die Mitverantwortung eines Briefzustelldienstleisters für Wettbewerbsverstöße wegen ...
- info-it-recht.de
Wenn Postfächer für betrügerische Zwecke verwendet werden, haftet die Deutsche Post nicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PDLV § 5 Abs. 1
Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Identitätsprüfung bei Überlassung von Postfächern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Die Post muss bei Bereitstellung von Postfächern nicht auch Namen und ladungsfähige Anschrift der Inhaber prüfen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Deutsche Post nicht für wettbewerbswidriges Handeln von Postfachkunden verantwortlich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Postfach für dubioses Unternehmen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Postfach für dubioses Unternehmen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Deutsche Post haftet nicht als Störer für Wettbewerbsverstoß von Postfachkunden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Deutsche Post nicht für wettbewerbswidriges Handeln von Postfachkunden verantwortlich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftet die Deutsche Post für ihre Postfachkunden?
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.11.2010 - 31 O 582/10
- OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 W 199/10, 6 W 199/100
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 468
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Zur zustellfähigen Anschrift im Sinne der Prozessordnung gehört unbeschadet der für vorbereitende Schriftsätze und die Bezeichnung der eigenen Partei geltenden Sollvorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO jedoch nur die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisierenden Bezeichnung (BGH, NJW 1988, 2114; NJW-RR 2004, 1503; OLG Köln, NJW 1982, 1888). - BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Insbesondere an Zustellungen mit Wirkung gegen juristische Personen werden nur geringe Anforderungen gestellt; die namentliche Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter ist nicht unbedingt notwendig (BGH, NJW 1993, 2811 [2813]), so dass es etwa für die Zustellung an eine Aktiengesellschaft in deren Geschäftslokal keiner persönlichen Benennung ihrer Vorstandsmitglieder bedarf (BGH, NJW 1989, 2689). - BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02
Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Zur zustellfähigen Anschrift im Sinne der Prozessordnung gehört unbeschadet der für vorbereitende Schriftsätze und die Bezeichnung der eigenen Partei geltenden Sollvorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO jedoch nur die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisierenden Bezeichnung (BGH, NJW 1988, 2114; NJW-RR 2004, 1503; OLG Köln, NJW 1982, 1888).
- OLG Köln, 18.08.1981 - 3 W 24/81
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Zur zustellfähigen Anschrift im Sinne der Prozessordnung gehört unbeschadet der für vorbereitende Schriftsätze und die Bezeichnung der eigenen Partei geltenden Sollvorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO jedoch nur die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisierenden Bezeichnung (BGH, NJW 1988, 2114; NJW-RR 2004, 1503; OLG Köln, NJW 1982, 1888). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
cc) Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung kann allerdings auch sein, wer durch sein Handeln die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, und gegen seine daraus folgende wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, indem er diese Gefahr nicht auf die ihm mögliche und zumutbare Weise begrenzt, was insbesondere bei einer Verletzung eigener Prüfpflichten anzunehmen sein kann (BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 [Rn. 22 ff., 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay;… GRUR 2009, 597 = WRP 2009, 730 [Rn. 16] - Halzband). - BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
cc) Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung kann allerdings auch sein, wer durch sein Handeln die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, und gegen seine daraus folgende wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, indem er diese Gefahr nicht auf die ihm mögliche und zumutbare Weise begrenzt, was insbesondere bei einer Verletzung eigener Prüfpflichten anzunehmen sein kann (…BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 [Rn. 22 ff., 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2009, 597 = WRP 2009, 730 [Rn. 16] - Halzband). - BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Insbesondere an Zustellungen mit Wirkung gegen juristische Personen werden nur geringe Anforderungen gestellt; die namentliche Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter ist nicht unbedingt notwendig (BGH, NJW 1993, 2811 [2813]), so dass es etwa für die Zustellung an eine Aktiengesellschaft in deren Geschäftslokal keiner persönlichen Benennung ihrer Vorstandsmitglieder bedarf (BGH, NJW 1989, 2689). - BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
"Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Die Angaben sollen es ermöglichen, eine Klageschrift zuzustellen, was unter einer Postfachanschrift nicht möglich ist (BGH, NJW 2002, 2391 [2393 f.] = GRUR 2002, 720 = WRP 2002, 832 - Postfachanschrift;… Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 13 UKlaG Rn. 4). - LG Köln, 30.11.2010 - 31 O 582/10
Formelle Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags über eine einstweilige …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.11.2010 - 31 O 582/10 - wird zurückgewiesen. - BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Eine solche Beteiligung beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen und erfordert entweder eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken, oder neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 30] - Kinderhochstühle im Internet m.w.N.).
- OLG Köln, 05.08.2011 - 6 U 80/11
OLG hebt einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zur Teilnahme von Personen …
Denn es ist nicht ungewöhnlich und kann zur Vermeidung wesentlicher Nachteile nötig sein (§ 940 ZPO), im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein Tätigwerden des Schuldners zur Änderung eines bestehenden Zustandes durchzusetzen, solange keine mit dem Charakter des Eilverfahrens unvereinbaren irreversiblen Fakten geschaffen werden (Senat, Beschluss vom 23.02.2011 - 6 W 199/10, bei juris).