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   OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05   

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https://dejure.org/2005,6861
OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.11.2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. November 2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GmbHG § 4a; GmbHG § 69 Abs. 1
    Sitzverlegung; Liqidations-GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Sitz" einer GmbH; Voraussetzungen für die Verlegung des Firmensitzes einer GmbH im Inland; "Betrieb" im Sinne des § 4a Abs. 2 Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Erforderlichkeit der Aufgabe des Grundsatzes der Übereinstimmung von tatsächlichem ...

  • Judicialis

    GmbHG § 4a; ; GmbHG § 69 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 4a § 69 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Sitzverlegung bei einer Liquidations-GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Verlegung des Sitzes einer GmbH nach Einstellung des Geschäftsbetriebs ? Aufgabe des Grundsatzes der Übereinstimmung von tatsächlichem und statuarischem Gesellschaftssitz im EU-Rechtsraum für Inlandssachverhalte keine Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.10.2015 - 22 W 74/15

    Handelsregisteranmeldung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses der GmbH in der

    Satzungsänderungen können daher beanstandungswürdig sein, wenn sie dazu führen, dass die Gesellschaft sich ihren gegenüber Dritten, insbesondere den Gläubigern, bestehenden Verpflichtungen entziehen würde und/oder die Durchsetzung erschweren könnte, wie dies etwa bei Firmenänderungen oder Sitzverlegungen naheliegt (vgl. dazu etwa OLG Jena, Beschluss vom 8. November 2005, 6 W 206/05, GmbHR 2006, 765 = ZInsO 2006, 1277).
  • KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11

    Handelsregisterverfahren: Anmeldung einer GmbH-Sitzverlegung bei

    Die Vorschrift des § 4a GmbHG muss auch bei der förmlichen Sitzverlegung gewahrt bleiben (vgl. zum früheren § 4a Abs. 2 GmbHG: BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003, 1Z AR 86/03, zitiert nach juris Rn. 9; Thüringisches OLG, Beschluss vom 08.11.2005, 6 W 206/05, zitiert nach juris Rn. 20).
  • AG Hamburg, 09.05.2006 - 67c IN 122/06

    Europäisches Insolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit bei einem im Ausland

    Vorliegend befinden sich maßgebliche Geschäftsunterlagen der letzten Tätigkeitsjahre der Gesellschaft in Frankreich beim Liquidator und dieser betreibt aktiv die Liquidation von dort aus (zu diesem Zuständigkeitsmerkmal nach § 3 InsO für den Sitz des Liquidators bei aktiver Liquidation auch OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Rostock, ZInsO 2001, S.1064; LG Hamburg, ZInsO 2000, S. 118; OLG Schleswig, NZI 1999, S.416; OLG Jena, ZInsO 2005, 1277; MünchKomm.InsO-Ganter, § 3 Rn. 8).
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