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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11   

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https://dejure.org/2011,12719
OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,12719)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.08.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,12719)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. August 2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,12719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

  • erbrechtsiegen.de

    Anspruch Pflichtteilsberechtigter auf Akteneinsicht in die Nachlassaufstellung

  • Justiz Thüringen

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die Nachlassaufstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 13
    Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 13 FamFG
    Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Einsicht in die vollständigen Nachlassakten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter enterbt einen ihrer Söhne - Das Nachlassgericht darf dem Pflichtteilsberechtigten nicht die Nachlassaufstellung vorenthalten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Akteneinsicht incl. Nachlassverzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 139
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Erfurt, 26.09.1996 - 7 T 126/96
    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11
    Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck, die Ermittlung des Geschäftswertes, vom Nachlassgericht verlangt und vom Erben erstellt wurde, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35; a.A soweit ersichtlich nur Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 4.328, ohne Begründung).

    Das berechtigte Interesse wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können, zumal die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs mit Kosten verbunden ist (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35).

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11
    Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck, die Ermittlung des Geschäftswertes, vom Nachlassgericht verlangt und vom Erben erstellt wurde, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35; a.A soweit ersichtlich nur Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 4.328, ohne Begründung).

    Das berechtigte Interesse wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können, zumal die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs mit Kosten verbunden ist (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35).

  • LG Bayreuth, 23.02.1990 - 2 T 2/90
    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11
    Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck, die Ermittlung des Geschäftswertes, vom Nachlassgericht verlangt und vom Erben erstellt wurde, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35; a.A soweit ersichtlich nur Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 4.328, ohne Begründung).

    Das berechtigte Interesse wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können, zumal die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs mit Kosten verbunden ist (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35).

  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 15 W 73/16

    Akteneinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

    teilsberechtigten nicht entgegen (vgl. für den vergleichbaren Fall einer im Erbscheinerteilungsverfahren erstellten Nachlassaufstellung Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. August 2011 - 6 W 206/11 -, juris ; LG Erfurt Rpfleger 1997, 115; BayObLG FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth RPfleger 1990, 258; Otto in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 2314, Rdn. 109).

    Das berechtigte Interesse wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können, zumal die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs mit Kosten verbunden ist (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. August 2011 - 6 W 206/11 -, juris ).

  • LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11

    Akteneinsicht: Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten;

    Die Entscheidung über die Gewährung bzw. Versagung von Akteneinsicht ist daher ein Akt der Rechtsprechung und kein Justizverwaltungsakt (so zum Beispiel zum Nachlassrecht: KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2011 - 1 W 457/10, Juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.08.2011 - 6 W 206/11, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2011 - 20 W 24/11, noch zum alten Recht aber bereits mit Ausführungen zum FamFG, Juris).
  • OLG Hamm, 05.12.2012 - 15 VA 15/12

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht eines

    Dies folgt bereits aus § 13 Abs. 7 FamFG, wonach - abweichend von § 299 Abs. 2 ZPO auch bei Akteneinsichtsgesuchen Dritter - nicht der Gerichtsvorstand und damit die Justizverwaltung, sondern das auch in der Hauptsache zuständige Gericht über die Akteneinsicht zu entscheiden hat (KG a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; Thüringer OLG NJW-RR 2012, 139; OLG Frankfurt a.a.O.; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 64; Schulte-Bunert/Weinreich/Schöpflin, FamFG, 3. Aufl., § 13, Rn. 23, 24; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13, Rn. 48, 51).
  • LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17

    Pflichtteilsberechtigte: Einsichtsrecht in die Betreuungsakten des Erblassers

    Dass diese Aktenbestandteile mit einer anderen Zweckrichtung zu den Gerichtsakten gelangt sind, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2012, 139, 139, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 5 W 224/11

    Erbscheinserteilungsverfahren: Erteilung einer Abschrift des zur

    Die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch in einer Nachlasssache (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG) nach § 13 FamFG ist kein Akt der Justizverwaltung, sondern zählt zur Verfahrensführung durch das Gericht, so dass sich die Anfechtbarkeit der Entscheidung grundsätzlich nach den Vorschriften des FamFG beurteilt (OLG Jena, Beschl. v. 09.08.2011 - 6 W 206/11; Sternal, in Keidel, FamFG, 17. Aufl., § 13 Rn. 64).

    Dann ist das Akteneinsichtsgesuch nicht Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Beteiligten, der diesem die effektive Mitwirkung bei der Wahrheitsfindung des Gerichts ermöglichen soll, sondern sie dient - vergleichbar einem nicht am Verfahren beteiligten Dritten - davon abweichenden Interessen (OLG Jena, Beschl. v. 09.08.2011 - 6 W 206/11).

  • OLG Brandenburg, 14.12.2021 - 13 UF 145/21

    Versagung einer nach Beendigung eines Adoptionsverfahrens beantragten

    Würde die Versagung der Akteneinsicht eines am zugrunde liegenden Verfahren nicht beteiligten Dritten während des laufenden Verfahrens und/oder nach dessen Beendigung als Akt der Rechtsprechung qualifiziert, wäre dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG statthaft (so zuletzt BayObLG, FamRZ 2020, 621 m. w. N.; OLG Koblenz, FamRZ 2020, 270 m. w. N.; OLG Köln, FG Prax 2017, 142; OLG Celle, NJOZ 2012, 1416; OLG Saarbrücken, FG Prax 2012, 75; OLG Jena, NJW-RR 2012, 139; KG, NJW-Spezial 2011, 232; BayObLG NZFam 2020, 311; Burschel in BeckOK FamFG, 40. Ed. Stand 01.10.2021, § 13 FamFG Rn. 41; Jacoby in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 13 FamFG Rn. 13) und vom Antragsteller vorliegend in zulässiger Weise (§§ 58, 59, 63, 64 FamFG) erhoben.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

    Unter der Geltung des FGG wurde die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht allgemein - also auch in abgeschlossenen Verfahren und bei Akteneinsichtsanträgen Dritter - als Akt der Rechtsprechung und nicht als Justizverwaltungsangelegenheit angesehen; zur Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch war daher - wie es nunmehr § 13 Abs. 7 FamFG ausdrücklich regelt - das Gericht der Hauptsache zuständig (OLG Hamm FamRZ 2013, 1152; OLG Celle, FamRZ 2012, 727; OLG Jena, NJW-RR 2012, 139; KG FGPrax 2011, 157; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 64; Bumiller/Harders, FamFG; 12. Aufl. 2019, § 13, Rn 18; BeckOK FamFG/Burschel FamFG § 13 Rn. 46; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 13 FamFG Rn 9; Gomille: in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 13 Rn 12).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.10.2011 - 6 W 206/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6600
OLG Celle, 13.10.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,6600)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,6600)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,6600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des FamFG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrags im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung des Erbscheinsantrags

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrags im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung des Erbscheinsantrags

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrags im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung des Erbscheinsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 321
  • FamRZ 2012, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16

    Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des

    Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdeführerin auch im Abhilfeverfahren ihren Erbscheinsantrag ändern kann (OLG Celle FGPrax 2011, 321) bzw. auch eine Antragstellung im Wege von Haupt- und Hilfsantrag möglich ist (J. Mayer: in MüKo BGB 6. Auflage § 2353 Rn. 72).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 3 W 83/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Aufhebung einer

    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007, 3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321 ; OLG München FGPrax 2017, 42 ).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 83/22
    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007,3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321; OLG München FGPrax 2017, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47437
OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,47437)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,47437)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2011 - 6 W 206/11 (https://dejure.org/2011,47437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: OLG Köln hebt Hürde für Auskunftsanträge

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Die festgestellten Rechtsverletzungen weisen jedoch - wie das Landgericht zu Recht erkannt hat - kein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG auf, was Voraussetzung auch für den gegen einen Dritten gerichteten Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 2 UrhG und damit für eine Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9).

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

    Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]).".

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Kenntnis der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) und des Landgerichts München (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse ihrer Art nach stets eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedarf.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen muss eine Rechtsverletzung, damit sie ein gewerbliches Ausmaß aufweist, von einigem Gewicht sein (vgl. BVerfGE 125, 260 [Rn. 261] - Vorratsdatenspeicherung), was sich entweder aus der Anzahl oder aus der Schwere des inkriminierten Verhaltens ergeben kann (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Ein gewerbliches Ausmaß kann sich zunächst aus dem hohen Wert des angebotenen Werks ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, für ein Computerprogramm, dessen aktuelle Version 499 EUR kostet und für dessen frühere Versionen der Nutzungsberechtigte kostenlose Upgrades zur Verfügung stellt).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    An der zuletzt genannten - zeitlichen - Einschränkung des Drittauskunftsanspruchs hat der Senat auch nach Bekanntwerden der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) in mehreren - die Rechtsbeschwerde zulassenden - Entscheidungen festgehalten (Beschlüsse vom 30.09.2011 - 6 W 213/11; vom 13.10.2011 - 6 W 223/11; vom 15.11.2011 - 6 W 188/11; vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 und 6 W 206/11; vom 02.11.2011 - 6 W 237/11; vom 25.11.2011 - 6 W 260/11).
  • OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
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