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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12071
OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 GKG, § 67 GKG, § 68 GKG
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 ; GKG § 67 ; GKG § 68
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 ; GKG § 67 ; GKG § 68
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15

    Energieverbrauchskennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Verpflichtung der Händler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist insoweit ein großzügigerer Maßstab anzuwenden als bei Wirtschaftsverbänden (BGH GRUR 2011, 560Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II; BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, Rn. 7 - juris).

    Dabei ist der Gesamtetat des Verbands in den Blick zu nehmen (BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, Rn. 7 - juris).

  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 1 W 15/12

    Auch unstatthafte Beschwerde nach dem GKG gebührenfrei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß § 63 Abs. 1 S. 2 GKG in Verbindung mit § 67 Abs. 1 GKG allerdings nur dann statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung (weiterer) Kosten abhängig gemacht wird (vgl. OLG Frankfurt a. M. - 1. Zivilsenat - NJW-RR 2012, 1022, juris-Rn. 4).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Sie dient damit der Waffengleichheit (BGH GRUR 2018, 1166 Rn. 48 - Prozessfinanzierer).
  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 8 W 95/20

    Beschwerde gegen Ablehnung der Klagezustellung vor Einzahlung des

    Ist die Tätigkeit, die von der vorherigen Zahlung abhängig gemacht worden ist, bereits erfolgt, so fehlt einer Beschwerde gegen die Vorauszahlungsanordnung das Rechtsschutzbedürfnis, OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 25.04.2019 - 6 W 21/19, Laube in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 28. Ed. Stand 01.12.2019, § 67 GKG Rn 48.
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 W 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11312
OLG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,11312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,11312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,11312)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen Partei im Zivilprozess; Anforderungen an die Belehrung über die Folgen des Nichterscheinens

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen Partei im Zivilprozess; Anforderungen an die Belehrung über...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Partei soll selbst erscheinen: Eindeutiger Hinweis erforderlich! (IBR 2019, 407)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 768
  • ZfBR 2019, 569
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 W 21/19
    Die außergerichtlichen Auslagen des Beklagten im Beschwerdeverfahren werden von der Kostenentscheidung in der Hauptsache umfasst sein (BGH, Beschl. v. 12. Juni 2007 - VI ZB 4/07 -, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26616
OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,26616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,26616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,26616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GKG § 63 ; GKG § 68 ; ZPO § 3 ; InsO § 182
    Streitwert; Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 1 S. 3; GKG § 63 Abs. 3 S. 2
    Rückzahlung von Versicherungsleistungen aus einer Krankentagegeldversicherung wegen Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert einer Klage auf Feststellung einer vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle bei einer voraussichtlichen Insolvenzquote von 0,00 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung zur Tabelle

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 135/17
  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1818
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12

    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle: Nichterwarten einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19
    Die insoweit maßgebliche voraussichtliche Quote ist dabei vom jeweiligen Prozessgericht im Wege des Freibeweises zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 4; Schumacher, a.a.O., Rz. 8).

    Die Auskunft des Insolvenzverwalters wird aber regelmäßig die Grundlage für die Wertbestimmung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 4).

    Kann aber nach erfolgter Schätzung - wie in diesem Fall - mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden, so ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe festzusetzen (BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 9; ebenso zur Konkursfeststellungsklage schon OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.1984, Az. 2 W 5/84, juris; Schumacher, a.a.O., Rz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 30/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung; maßgeblich ist das Verhältnis der Teilungsmasse zur Schuldenmasse, wobei zur Bestimmung der Schuldenmasse neben den festgestellten Forderungen und neben den bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Zinsen sowie den bis dahin entstandenen Kosten u.a. die Klageforderung zum vollen Betrag zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az. IX ZR 30/18, BeckRS 2019, 5461, Rz. 3).

    Der Beschwerdeführer hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die es dem Gericht ermöglichen, die voraussichtliche Quote zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az. IX ZR 30/18, BeckRS 2019, 5461, Rz. 4).

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10

    Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19
    Die voraussichtliche Insolvenzquote hängt danach unter anderem davon ab, in welcher Höhe andere bestrittene Insolvenzforderungen zur Tabelle festgestellt werden, in welchem Umfang Masseschulden entstehen und wie hoch die nach der Verwertung von Massegegenständen und etwaiger Geltendmachung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung zur Verfügung stehende Verteilungsmasse sein wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 09.06.2011, Az. IX ZR 213/10, juris, Rz. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.1984 - 2 W 5/84
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19
    Kann aber nach erfolgter Schätzung - wie in diesem Fall - mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden, so ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe festzusetzen (BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 9; ebenso zur Konkursfeststellungsklage schon OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.1984, Az. 2 W 5/84, juris; Schumacher, a.a.O., Rz. 8 m.w.N.).
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