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OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit und Einziehbarkeit der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen mit Einreichung der Klageschrift; Entstehung einer neuen Gebühr mit Einreichung einer weiteren Klageschrift; Fälligkeit der neuen Gebühr bereits mit dem Eingang der Klageschrift bei der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GKG a.F. § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GKG a.F. § 5 Abs. 4 Satz 2; ; GKG a.F. § 61 Nr. 1; ; GKG a.F. § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG a.F. § 8 Abs. 1 Satz 3; ; GKG n.F. § 72 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG a.F. § 61 Nr. 1
Zur Gerichtsgebühr eines Schriftsatzes, der bereits bei einem anderen Gericht in beinahe identischer Form eingereicht wurde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.10.2005 - 12 O 254/04
- OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
Über die Beschwerde gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F. entscheidet das Beschwerdegericht durch den originären Einzelrichter, § 568 Satz 1 ZPO, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist (so auch OLG Celle, NJW 2003, 367). - OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 10 W 45/99
Kostenrechtliche Folge der doppelten Einreichung einer Klageschrift
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
Gleiches gilt für Klagen mit inhaltsgleicher Begründung (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 485).