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   OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05   

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https://dejure.org/2006,15587
OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05 (https://dejure.org/2006,15587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2006 - 6 W 230/05 (https://dejure.org/2006,15587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 6 W 230/05 (https://dejure.org/2006,15587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit und Einziehbarkeit der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen mit Einreichung der Klageschrift; Entstehung einer neuen Gebühr mit Einreichung einer weiteren Klageschrift; Fälligkeit der neuen Gebühr bereits mit dem Eingang der Klageschrift bei der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG a.F. § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GKG a.F. § 5 Abs. 4 Satz 2; ; GKG a.F. § 61 Nr. 1; ; GKG a.F. § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG a.F. § 8 Abs. 1 Satz 3; ; GKG n.F. § 72 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG a.F. § 61 Nr. 1
    Zur Gerichtsgebühr eines Schriftsatzes, der bereits bei einem anderen Gericht in beinahe identischer Form eingereicht wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02

    Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
    Über die Beschwerde gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F. entscheidet das Beschwerdegericht durch den originären Einzelrichter, § 568 Satz 1 ZPO, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist (so auch OLG Celle, NJW 2003, 367).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 10 W 45/99

    Kostenrechtliche Folge der doppelten Einreichung einer Klageschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
    Gleiches gilt für Klagen mit inhaltsgleicher Begründung (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 485).
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