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   OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14131
OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05 (https://dejure.org/2006,14131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.02.2006 - 6 W 238/05 (https://dejure.org/2006,14131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 6 W 238/05 (https://dejure.org/2006,14131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung zugunsten eines Streithelfers einer im Prozess gegen einen Insolvenzverwalter obsiegenden Partei; Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter; Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers als Altmasseverbindlichkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 60; ; InsO § ... 61; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 209 § 210; ZPO § 101 § 104 Abs. 3
    Unzulässigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05
    Auf die in Entscheidungen vom 22.9.2005 und am 29.9.2005 vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze (BGH, Beschluss vom 22.9.2005, IX ZB 91/05; BGH, Beschluss vom 29.9.2005, IX 98/05) für die Festsetzung der Kostenerstattungsansprüche von Neumassegläubigern kann nicht zurückgegriffen werden.
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05
    Wegen des Vollstreckungsverbotes des § 210 InsO besteht für das Betreiben der Kostenfestsetzung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (BGH, Beschluss vom 17.3.2005, IX ZB 247/03).
  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 224/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Die Rechtsprechung ( BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - NZI 2005, 328; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 232/05 - Rpfleger 2006, 440; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 238/05 - OLGR Brandenburg 2006, 642; LAG Thüringen 3. Dezember 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1) nimmt an, dass der prozessuale Kostenerstattungsanspruch mit Rechtshängigkeit der Klage als aufschiebend bedingter Anspruch begründet wird, wobei die Bedingung darin besteht, dass eine Entscheidung ergeht, die dem Gegner die Kosten auferlegt.
  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Die Rechtsprechung ( BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - NZI 2005, 328; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 232/05 - Rpfleger 2006, 440; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 238/05 - OLGR Brandenburg 2006, 642; LAG Thüringen 3. Dezember 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1) nimmt an, dass der prozessuale Kostenerstattungsanspruch mit Rechtshängigkeit der Klage als aufschiebend bedingter Anspruch begründet wird, wobei die Bedingung darin besteht, dass eine Entscheidung ergeht, die dem Gegner die Kosten auferlegt.
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