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OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
ZPO § 890
Verstoß gegen gerichtliche Domain-Untersagung
- suchmaschinen-und-recht.de
Löschpflicht bei rechtswidrigen Suchmaschinen-Inhalten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Untersagung einer Internet-Domain - Fortführung in Suchmaschinen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Hinweis auf verbotene Domain in einer Suchmaschine
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
- LG Köln, 02.02.2001 - 31 O 31/00
- OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 215
- MMR 2001, 695
- K&R 2002, 257
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 05. März 2001 wird der ihnen am 21. Februar 2001 zugestellte Beschluss des Landgerichts Köln vom 02. Februar 2001 - 31 0 31/00 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Wegen Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.06.2000 - 31 0 31/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot werden die Schuldnerin zu 1. zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,-- DM und die Schuldner zu 2. und 3. zu Ordnungsgeldern in Höhe von jeweils 1.250,-- DM sowie ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden können, für je 1.250,-- DM zu einem Tag Ordnungshaft, hinsichtlich der Schuldnerin zu 1. zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt.
- OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; …
Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ). - LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
Selbst wenn die Beklagte dies nicht binnen einer bestimmten Zeit erwirken kann (vgl. OLG Köln MMR 2001, 695), so hätte sie jedenfalls eine schnellstmögliche Löschung fordern können.