Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten - Für den Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes (§ 72 UrhG) im Rahmen einer privaten eBay-Auktion kann ein Gegenstandswert von EUR 3.000,00 angemessen und ausreichend sein.
- openjur.de
- Telemedicus
Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zum Streitwert bie der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern - 3.000,00
- aufrecht.de
Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes
Kurzfassungen/Presse (7)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklau 3.000,00 Euro // Das OLG Köln setzte den sonst in Ansatz gebrachten Streitwert von 6.000,00 Euro auf 3.000,00 Euro für die unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos im Internet fest.
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
3.000,- EUR Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay
- dr-wachs.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Streitwertreduzierungen (auch) bei Filesharing
- ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)
Fotorecht: Streitwert-Übersicht zum Fotoklau
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
"Fotoklau”: Neuer Streitwert bei unberechtigter Bildnutzung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Streitwert von 3.000 EUR bei Verwendung eines fremden Bildes bei e-Bay - Früherer Betrag von 6.000 € nicht mehr angemessen
- lto.de (Kurzinformation)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung eines privaten Fotos bei ebay-Auktion beträgt 3.000 Euro
Besprechungen u.ä. (2)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Neues zum Streitwert beim "Fotoklau"
- dr-wachs.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Streitwertreduzierungen (auch) bei Filesharing
Verfahrensgang
- LG Köln - 33 O 643/11
- OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2012, Dok. 005
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch
Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris). - AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
Zur rechtswidrigen Verwendung von Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion; …
Mag auch der Gegenstandswert für die Abmahnung wegen der Verletzung der Rechte an nur einem Bild mit 3.000,00 Euro zu bemessen sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11) und sich bei der gleichzeitigen Abmahnung wegen weiterer Rechtsverletzungen pro Bild eine Steigerung des Gegenstandswerts von 1.500,00 Euro ergeben, folgt daraus auch bei Rechtsverletzungen ein Gegenstandswert von insgesamt 7.500,00 Euro.
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.11.2011 - 6 W 256/11 |
Kurzfassungen/Presse
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2,, 72, 97 UrhG
Streitwert von 3000 Euro bei Verwendung "geklauter" Bilder bei eBay - früherer Streitwert von 6000 Euro nicht mehr angemessen
