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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11   

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https://dejure.org/2011,2149
OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11 (https://dejure.org/2011,2149)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2011 - 6 W 256/11 (https://dejure.org/2011,2149)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2011 - 6 W 256/11 (https://dejure.org/2011,2149)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

  • Telemedicus

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

  • webshoprecht.de

    Zum Streitwert bei der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gegenstandswert bei Fotoklau jetzt nur noch 3.000

  • aufrecht.de

    Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 72, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Rechtswidrige Verwendung Lichtbild i. S. v. § 72 UrhG im Internet (hier: Im privaten oder kleingewerblichen Segment Streitwert 3.000,00 EUR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; UrhG § 97; UrhG § 17 Abs. 1; UrhG § 19a
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    "Fotoklau”: Neuer Streitwert bei unberechtigter Bildnutzung?

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fotorecht: Streitwert-Übersicht zum Fotoklau

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    3.000,- EUR Streitwert bei geklauten Bild auf eBay

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei ungenehmigter Lichtbildveröffentlichung auf eBay

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Wertbemessung für den Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    3.000,- EUR Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay

  • dr-wachs.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Streitwertreduzierungen (auch) bei Filesharing

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Die Kosten beim "Bilderklau"

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Produktbilder und der Streitwert

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verwendung fremder Fotos bei eBay rechtfertigt Streitwert von 3.000,- EUR

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Urheberrechtsverletzungen erheblich reduziert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Streitwert bei ungenehmigter Lichtbildveröffentlichung auf eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay: Streitwert für die unerlaubte Verwendung eines Lichtbildes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Urheberrechtsverletzungen erheblich reduziert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklaus: 3000 Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert von 3.000 EUR bei Verwendung eines fremden Bildes bei e-Bay - Früherer Betrag von 6.000 € nicht mehr angemessen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklau 3.000,00 Euro statt 6.000,00 Euro auf 3.000,00 Euro

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum Streitwert beim "Fotoklau"

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gegenstandswert bei Fotoklau jetzt nur noch 3.000

  • dr-wachs.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Streitwertreduzierungen (auch) bei Filesharing

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird Bilderklau günstiger?

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei unzulässiger Nutzung von Lichtbildern auf 3.000 herabgesetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2012, Dok. 005
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 21.10.2011 - 33 O 643/11
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Gegenstandswert des Verfahrens abweichend vom Beschluss des Landgerichts Köln - 33 O 643/11 - vom 21.10.2011 auf.
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen

    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13

    Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht

    Davon ausgehend entspricht es der ständigen Rechtsprechung der bei dem Landgericht Köln mit Urheberrechtsstreitsachen befassten Kammern sowie des zuständigen 6. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Köln (vgl. OLG Köln vom 22. November 2011 - 6 W 256/11), den Streitwert im gerichtlichen Verfahren für einen Unterlassungsantrag im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im Internet regelmäßig auf 6000, 00 EUR bzw. auf 3000, 00 EUR, wenn es sich um eine private oder kleingewerbliche Nutzung handelt, festzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Ein Bedürfnis für die Bestimmung konkreter Grundsätze zur Wertbemessung erscheint jedoch unabweisbar, da Fälle der vorliegenden Art sich - auch im Geschäftsbereich des erkennenden Senats - zunehmend häufen und die Nutzung des Internets als Kommunikationsforum und Marktplatz breiter Bevölkerungskreise in den vergangenen Jahren an Umfang und Bedeutung gewonnen hat (so auch zutreffend das Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

    Mag auch der Gegenstandswert für die Abmahnung wegen der Verletzung der Rechte an nur einem Bild mit 3.000,00 Euro zu bemessen sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11) und sich bei der gleichzeitigen Abmahnung wegen weiterer Rechtsverletzungen pro Bild eine Steigerung des Gegenstandswerts von 1.500,00 Euro ergeben, folgt daraus auch bei Rechtsverletzungen ein Gegenstandswert von insgesamt 7.500,00 Euro.
  • OLG Dresden, 05.11.2012 - 11 W 692/11

    Streitwert Verwendung Fotos bei privatem EBay-Verkauf

    Der Senat schließt sich hierzu der Rechtsprechung des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011 -6 W 256/11) an.
  • LG Erfurt, 06.01.2014 - 2 HKO 210/13

    Markenrecht: Unterlassung der Nutzung einer Wortmarke ohne Zustimmung des

    Das muss sich auch bei der Wertbemessung des einzelnen Verstoßes niederschlagen (vgl. zum Lichtbildnerschutz OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, 6 W 256/11; OLG Dresden, Beschluss vom 05.11.2012, 11 W 692/11 - zitiert nach juris).
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Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2,, 72, 97 UrhG
    Streitwert von 3000 Euro bei Verwendung "geklauter" Bilder bei eBay - früherer Streitwert von 6000 Euro nicht mehr angemessen

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