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   OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12   

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https://dejure.org/2013,23593
OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12 (https://dejure.org/2013,23593)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2013 - 6 W 256/12 (https://dejure.org/2013,23593)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12 (https://dejure.org/2013,23593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 167; UrhG § 97
    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen Urheberrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mitverantwortung des Ehegatten Filesharing

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses trifft Mitverantwortung für Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaber eines Internetanschlusses trifft Mitverantwortung für Urheberrechtsverletzungen

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    a) Der Betrieb eines Internetanschlusses kann allerdings allein unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen, weil dafür die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein müssen (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WRP 2010, 912 [Rn. 13] - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 38]).

    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGHZ 185, 330 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 33]).

    Die tatsächliche Vermutung wird entkräftet und es ist dann wieder Sache des Anspruchstellers, die für eine Haftung des Anschlussinhabers sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 32, 34 f.]).

    Der von den Klägerinnen angeführte und von der Beklagten zu 2.) nicht bestrittene Umstand, dass das in Rede stehende, dem typischen Musikgeschmack von Frauen und Männern ihrer Generation entsprechende Repertoire von Musiktiteln bekannter Interpreten und dessen auf eine Teilnahme an illegalen Tauschbörsen hindeutender Erwerb in Form von mp3-Dateien ihr nicht verborgen geblieben sein könne, kann zwar für sich genommen keine tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit begründen (vgl. zu einem ähnlichen Indiz BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 34]), spricht im Streitfall aber zusätzlich dafür, die Anforderungen an die gehörige Erfüllung ihrer sekundären Darlegungslast (§ 138 Abs. 1 und 4 ZPO) nicht zu niedrig anzusetzen.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    a) Der Betrieb eines Internetanschlusses kann allerdings allein unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen, weil dafür die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein müssen (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WRP 2010, 912 [Rn. 13] - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 38]).

    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGHZ 185, 330 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus [Rn. 33]).

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, MMR 2010, 44 [45]; GRUR-RR 2010, 173 [174]).

  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Die Aktivlegitimation der Klägerinnen ergibt sich - wie vom Landgericht zutreffend angenommen - bezüglich der den Schadensersatzforderungen zu Grunde gelegten 15 Musikdateien sowie hinsichtlich der weiteren 85 in der Anspruchsbegründung aufgezählten Titel indiziell aus den vorgelegten Auszügen der Q-Datenbank, an deren Richtigkeit das Vorbringen der Beklagten zu 2.) keine Zweifel weckt (vgl. Senat, Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10).

    Denn ungeachtet dessen war die Abmahnung - wie in Abgrenzung zu der beklagtenseits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MMR 2012, 253 = WRP 2012, 595) bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - in Bezug auf den Kern des zur Unterlassung begehrten Verhaltens hinreichend bestimmt und jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles dem Grunde nach erkennbar geeignet, den Beklagten einen Weg zur Vermeidung eines Rechtsstreits über die Unterlassungsansprüche der Klägerin aufzuzeigen, soweit diese berechtigt waren (vgl. Senat, MMR 2012, 616 [617] = WRP 2012, 1148; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 - m.W.N.).

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 6 W 95/09

    Rechtsstellung des Urheberrechtsberechtigten bei Anbieten des Werks in einer sog.

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, MMR 2010, 44 [45]; GRUR-RR 2010, 173 [174]).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Die Höhe der den Klägerinnen zu erstattenden Abmahnkosten ist nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13), beläuft sich hier also auf 30 % oder 714, 24 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Denn ungeachtet dessen war die Abmahnung - wie in Abgrenzung zu der beklagtenseits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MMR 2012, 253 = WRP 2012, 595) bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - in Bezug auf den Kern des zur Unterlassung begehrten Verhaltens hinreichend bestimmt und jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles dem Grunde nach erkennbar geeignet, den Beklagten einen Weg zur Vermeidung eines Rechtsstreits über die Unterlassungsansprüche der Klägerin aufzuzeigen, soweit diese berechtigt waren (vgl. Senat, MMR 2012, 616 [617] = WRP 2012, 1148; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 - m.W.N.).
  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09

    Versagung bzw beschränkte Gewährung von PKH für Geltendmachung einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Eine Fallgestaltung, bei der im Verfahren über die Prozesskostenhilfe schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfragen zu Lasten der Beklagten zu 2.) unter Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit "durchentschieden" werden müssten (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 396 m.w.N.), liegt nach den vorstehenden Ausführungen nicht vor, weil die Einschätzung der Erfolgsaussichten ihres Verteidigungsvorbringens im Streitfall durchweg auf gesetzlichen oder höchstrichterlich geklärten Rechtsgrundsätzen beruht.
  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Die Höhe der den Klägerinnen zu erstattenden Abmahnkosten ist nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13), beläuft sich hier also auf 30 % oder 714, 24 EUR.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Die Höhe der den Klägerinnen zu erstattenden Abmahnkosten ist nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13), beläuft sich hier also auf 30 % oder 714, 24 EUR.
  • OLG Köln, 04.06.2012 - 6 W 81/12

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12
    Denn ungeachtet dessen war die Abmahnung - wie in Abgrenzung zu der beklagtenseits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MMR 2012, 253 = WRP 2012, 595) bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - in Bezug auf den Kern des zur Unterlassung begehrten Verhaltens hinreichend bestimmt und jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles dem Grunde nach erkennbar geeignet, den Beklagten einen Weg zur Vermeidung eines Rechtsstreits über die Unterlassungsansprüche der Klägerin aufzuzeigen, soweit diese berechtigt waren (vgl. Senat, MMR 2012, 616 [617] = WRP 2012, 1148; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 - m.W.N.).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Teilweise (so OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2010 - 12 O 521/09 - juris) werden als Anhaltspunkt für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung verschiedene Tarife der Verwertungsgesellschaften (GEMA) herangezogen.

    Andererseits wird eine Orientierung an dem Tarif VR-OD 5 vorgenommen, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten eine Mindestvergütung von 0, 1278 EUR pro Zugriff vorsieht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris).

    Eine Schadensschätzung auf das 400-fache dieses Betrages (ausgehend von mindestens 400 illegalen Zugriffen) sei im Rahmen des § 287 ZPO angemessen (OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris), was pro Musikstück einen fiktiven Lizenzbetrag von 200, 00 EUR ergibt.

  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Auch wenn den Anschlussinhaber in Bezug auf Ehepartner grundsätzlich keine Nachforschungspflicht trifft (vgl. OLG Hamm MMR 2012, 40; Senat GRUR-RR 2012, 329 [330]), so hat er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast jedenfalls durch konkrete Schilderungen zum tatsächlichen Nutzungsverhalten des (angeblichen) Ehepartners im Hinblick auf den Internetanschluss aufzuzeigen, dass dieser ernsthaft als Alleintäter in Betracht kommt (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 329 [330]; Beschluss vom 08.05.2013 - 6 W 256/12 -).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Hinsichtlich seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen hat er sich demgegenüber nur auf deren generelle - für sich genommen unzureichende (vgl. Senatsbeschluss vom 08.05.2013 - 6 W 256/12 -) Zugriffsmöglichkeit auf den Rechner berufen, ohne von diesen darüber begangene Rechtsverletzungen durch weitere Erwägungen zu deren Nutzungsverhalten ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

    Anders als in bereits früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteil vom 06.12.2013, 6 U 96/13; Urteil v. 20.12.2013 - 6 U 205/12) sind die erstattungsfähigen Abmahnkosten demnach vorliegend nicht entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. auch BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12), sondern unter Zugrundelegung des vollen für die Abmahnung angesetzten und an der öffentlichen Zugänglichmachung von 2.200 Musikdateien ausgerichteten Gegenstandswertes von 200.000,- EUR, dessen Ansatz auch angemessen erscheint.

  • OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 11 U 27/14

    Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft durch Vorlage des

    Teilweise (so OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2010 - 12 O 521/09 - juris) werden als Anhaltspunkt für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung verschiedene Tarife der Verwertungsgesellschaften (GEMA) herangezogen.

    Andererseits wird eine Orientierung an dem Tarif VR-OD 5 vorgenommen, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten eine Mindestvergütung von EUR 0, 1278 pro Zugriff vorsieht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris).

    Eine Schadensschätzung auf das 400-fache dieses Betrages (ausgehend von mindestens 400 illegalen Zugriffen) sei im Rahmen des § 287 ZPO angemessen (OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris), was pro Musikstück einen fiktiven Lizenzbetrag von EUR 200 ergibt.

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Die erstattungsfähigen Abmahnkosten sind sodann entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12; Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

    Diese Rechtsprechung hat das OLG Köln mit Beschluss vom 08.05.2013 (6 W 256/12) erneut bestätigt (Anlage K 16).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Die erstattungsfähigen Abmahnkosten sind sodann entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12; Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13).
  • OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur

    Vielmehr sind die erstattungsfähigen Kosten entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen selbst mit 200.000,00 EUR angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12).
  • LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14

    Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Anbieten eines Filmwerks in

    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • LG Köln, 21.07.2022 - 14 O 152/19

    Abmahnkosten bei PC-Spiel-Filesharing

  • LG Köln, 19.04.2018 - 14 O 38/17

    Risen 2

  • LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18

    Geltendmachung von Schadensersatz und Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • LG Köln, 19.05.2022 - 14 O 244/20

    Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Computerspiel "Dying Light", tatsächliche

  • LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 32/17

    Urheberrechtliche Ansprüche auf Zahlung von Lizenzschadensersatz wegen der

  • LG Leipzig, 24.08.2016 - 5 S 450/15

    Urheberrechtsverletzung - sekundäre Darlegungslast Internet-Anschlussinhaber

  • LG Köln, 24.05.2022 - 14 O 244/20

    Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Computerspiel "Dying Light", tatsächliche

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