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   OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - I-6 W 26/10   

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https://dejure.org/2010,33553
OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - I-6 W 26/10 (https://dejure.org/2010,33553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2010 - I-6 W 26/10 (https://dejure.org/2010,33553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - I-6 W 26/10 (https://dejure.org/2010,33553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder am Gerichtsort noch am Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder am Gerichts- noch am Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 W 26/10
    Im Kostenfestsetzungsverfahren können jedoch ausnahmsweise die Reisekosten, die durch die Beauftragung eines weder am Gerichts- noch Wohnort ansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, vollständig berücksichtigt werden, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (Beschluss des 10. Zivilsenats vom 20.09.2007 - I-10 W 121/07, Rz. 7 bei juris im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, S. 1071, 1072).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 W 26/10
    Im Kostenfestsetzungsverfahren können jedoch ausnahmsweise die Reisekosten, die durch die Beauftragung eines weder am Gerichts- noch Wohnort ansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, vollständig berücksichtigt werden, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (Beschluss des 10. Zivilsenats vom 20.09.2007 - I-10 W 121/07, Rz. 7 bei juris im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, S. 1071, 1072).
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" verfügt folglich dann über rechtliche Spezialkenntnisse, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als die Materie einer Fachanwaltschaft sein wird, Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris, "Kapitalanlagerecht"; vom 27. September 2004 9 Verg 5/04, Juris, "Vergaberecht"; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris, "Kommunalabgabenrecht"; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2008 13 E 61/08, Juris, "Arzneimittelrecht"; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, Juris, "Abfallrecht/Bodenschutzrecht"; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 1 VO 757/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1996, 812, "Automatenrecht"; Bayerischer VGH vom 17. Mai 1977 29 VIII 77, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1977, 477, "Automatenrecht"; vom 20. April 1977 229 VII 74, BayVBl 1977, 478, "Waffenrecht"; LG Tübingen vom 9. September 2008 2O 374/05, Juris, "Luftverkehrsrecht").

    b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" verfügt folglich dann über rechtliche Spezialkenntnisse, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als die Materie einer Fachanwaltschaft sein wird, Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris, "Kapitalanlagerecht"; vom 27. September 2004 9 Verg 5/04, Juris, "Vergaberecht"; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris, "Kommunalabgabenrecht"; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2008 13 E 61/08, Juris, "Arzneimittelrecht"; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2E 84/00, Juris, "Abfallrecht/Bodenschutzrecht"; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 1 VO 757/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1996, 812, "Automatenrecht"; Bayerischer VGH vom 17. Mai 1977 29 VIII 77, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1977, 477, "Automatenrecht"; vom 20. April 1977 229 VII 74, BayVBl 1977, 478, "Waffenrecht"; LG Tübingen vom 9. September 2008 2O 374/05, Juris, "Luftverkehrsrecht").

    b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 25 W 53/19

    Berücksichtigung von Reisekosten im Prozess im Rahmen der Kostenfestsetzung

    Oder entsprechende tatsächliche Zusatzkenntnisse eines Rechtsanwalts lagen unstreitig (nicht hinreichend bestritten) vor, sodass diese im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens ohne Weiteres zugrunde gelegt werden konnten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 17.10.2011, 9 W 488/11; OLG Düsseldorf, Beschuss vom 13.07.2010, 6 W 26/10 ).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein auswärtiger Rechtsanwalt nicht nur dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt, sondern auch, wenn er einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 6 W 188/11

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

    Dies kann zum Beispiel bei einem auf Kapitalanlagen spezialisierten Rechtsanwalt dann der Fall sein, wenn er sich hinsichtlich des streitgegenständlichen Kapitalanlagefonds aufgrund der tagelangen Auswertung von Ermittlungsakten Spezialkenntnisse angeeignet hat, die ihn erst in die Lage versetzt haben, den Prozess erfolgreich zu führen (Beschluss des Senats vom 13.07.2010 - I-6 W 26/10).
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