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   OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 6 W 28/08   

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https://dejure.org/2008,13586
OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 6 W 28/08 (https://dejure.org/2008,13586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 6 W 28/08 (https://dejure.org/2008,13586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 6 W 28/08 (https://dejure.org/2008,13586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für einen Mehrvergleich bei Gewährung einer ratenfreien Prozesskostenhilfe; Stillschweigende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 55; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine stillschweigende Bewilligung von PKH für einen Mehrvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe - auch für den Vergleich? (IBR 2009, 1254)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 6 W 28/08
    Ebenso wie Gebühren auslösende Tätigkeiten vor Bewilligung und Beiordnung für die Rechtsverfolgung nicht vergütungsfähig sind, darf auch keine Prozesskostenhilfe nach Vergleichsabschluss für einen Vergleich bewilligt werden, der nicht rechtshängige Gegenstände einbezieht (LAG Hamm, Beschluss vom 31.8.2007, 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601, zitiert nach Juris Rn 6).
  • LAG München, 18.06.2010 - 10 Ta 81/09

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe

    Wenn aber wie hier die Frage des Inhalts des Zeugnisses nie Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war (§ 261 Abs. 1 ZPO), kommt eine Vergütung aus der Staatskasse dafür unter keinen Umständen in Betracht (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2009, 369; LAG Nürnberg JurBüro 2009, 262, 263).
  • OVG Saarland, 08.01.2013 - 1 D 332/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Vergleichsüberhang

    wie hier u.a. OVG Bremen, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 S 444/08 -, NVwZ-RR 2009, 271; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.7.2008 - 6 W 28/08 -, juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.3.2008 - 3 WF 43/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.2.2001 - 15 WF 2/01 - juris, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.8.2006 - 5 WF 99/06 -, juris; LAG Hamm, Beschlüsse vom 12.7.2005 - 4 Ta 435/05 -, und vom 31.8.2007 - 6 Ta 402/07 -, jeweils juris; ferner Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdnr. 79 (S. 31), Rdnr. 160 (S. 57) und Rdnr. 589 (S. 223); Schoreit/Gross, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 119 ZPO Rdnr. 15; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. § 118 Rdnr. 11 und § 119 Rdnr. 25; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., § 119 Rdnr. 47, und Motzer in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 114 Rdnr. 39.
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