Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.05.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13763
OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,13763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,13763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,13763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Rasierscherkopf - Zur privilegierten Zeichenverwendung bei der Werbung für nicht-originale Ersatzteile

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 Abs 1 UMV, Art 14 Abs 2 UVM
    Privilegierte Zeichenverwendung bei nicht-originalem Ersatzteil (Rasierscherkopf)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 14 Abs 1 UMV; Art 14 Abs 2 UVM
    Privilegierte Zeichenverwendung bei nicht-originalem Ersatzteil (Rasierscherkopf)

  • rechtsportal.de

    Art 14 Abs 1 UMV; Art 14 Abs 2 UVM
    Privilegierte Zeichenverwendung bei nicht-originalem Ersatzteil (Rasierscherkopf)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Privilegierte Zeichenverwendung bei nichtoriginalem Ersatzteil

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Privilegierte Zeichenverwendung bei notwendigem Hinweis auf Markenprodukt durch Drittanbieter

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Privilegierte Zeichenverwendung nach Art. 14 Abs. 1 lit. c), 2 UMV und keine Markenrechtsverletzung durch "Ersatzkopf für Philips RQ11" für Drittanbieter-Ersatzteil

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop darf Markennamen benutzen für fremdes Ersatzteil

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kennzeichnende Markennutzung für fremdes Ersatzteil zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 367
  • MMR 2022, 1080
  • MIR 2022, Dok. 056
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
    - oder der Dritte seine Ware als Imitation oder Nachahmung der Ware mit der Marke darstellt, deren Inhaber er nicht ist (EuGH, Urteil vom 17.3.2005, C-228/03 - Gillette, Rn 49).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
    Ebenso wenig einschlägig ist die Entscheidung "keine-Vorwerk-vertretung I" des BGH (Urteil vom 28.6.2018 - I ZR 236/16), weil sich auch diese Entscheidung mit der Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens beschäftigt.
  • BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14

    Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
    Die Antragstellerin hat mit diesem Vorbringen einen neuen Streitgegenstand in dieses Eilverfahren eingeführt (BGH, Urteil vom 19.7.2018 - I ZR 268/14 - Champagner Sorbet II, Rn 14, juris).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
    Die Antragstellerin kann sich in diesem Zusammenhang insbesondere nicht auf die BGH-Entscheidungen "GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE" (GRUR 2011, 1135) berufen, denn dort hat der BGH entschieden, dass es von dem Ankündigungsrecht nicht gedeckt ist, eine bekannte Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers zu verwenden, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
    Auch die Entscheidung des BGH "Verbrauchsmaterialien" (GRUR 1996, 781) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12397
OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,12397)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,12397)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 6 W 28/22 (https://dejure.org/2022,12397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO; § 767 ZPO; § 812 BGB
    Kostenfestsetzung, Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7008 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Umsatzsteuer nach Ziffer 7008 RVG -VV; Behauptung fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Umsatzsteuer nach Ziffer 7008 RVG-VV; Behauptung fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen; Erklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22
    Das vor dem Richter in mündlicher Verhandlung durchzuführende Verfahren über derartige Rechtsbehelfe ist besser geeignet, schwierige umsatzsteuerrechtliche Fragen zu klären als das vor dem Rechtspfleger im grundsätzlich schriftlichen Verfahren durchzuführende Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 12.02.2019 - 6 W 16/19).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22
    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 WF 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03

    Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen einer GmbH im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22
    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 WF 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03).
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22
    Eine Ausnahme von § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO lässt die Rechtsprechung dann zu, wenn die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers durch entsprechenden, vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis entkräftet wird oder sich die offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen zweifelsfrei ergibt (BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - VIII ZB 92/02).
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