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   OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09   

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https://dejure.org/2009,2121
OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Verhältnismäßigkeit beim Vorlage- & Besichtigungsanspruch des § 101a UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 101 a Abs. 3; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; Richtlinie 2004/48/EG Art. 7

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    § 101a UrhG
    Verhältnismäßigkeit beim Vorlage- & Besichtigungsanspruch des § 101a UrhG

  • boesel-kollegen.de

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101a Abs. 1, 3 UrhG
    Wenn der Wettbewerber das Website-Design kopiert, sollte es mit dem Anspruch auf Besichtigung schnell gehen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nur bei Dringlichkeit durchsetzbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Besichtigung für Webseiten im Eilverfahren setzt Dringlichkeit voraus

  • wkblog.de (Auszüge)

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Facebook Inc. klagt gegen StudiVZ Ltd.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 325 (Ls.)
  • MMR 2009, 434 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 062
  • ZUM 2009, 427
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 16.06.2009 - 33 O 374/08

    Plagiat eines Social Networks - Facebook vs. StudiVZ

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09
    Der am 08.12.2008 angebrachte Verfügungsantrag dient ausweislich der Antragsschrift der Beschaffung weiterer Beweismittel für das bereits am 19.11.2008 anhängig gemachte Hauptsacheverfahren 33 O 374/08, wobei der nunmehr vom Gericht zu beauftragende Sachverständige eine Nutzung des Quellcodes der Webseite der Antragstellerin nach dem Stand 2005 - "insbesondere, aber nicht ausschließlich" bestimmter PHP-Dateien - untersuchen soll.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09
    Zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 101a UrhG (als Sondervorschrift zu § 809 BGB in seiner Auslegung durch BGHZ 150, 377 = GRUR 2002, 1046 - Faxkarte) im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG bedarf es gemäß §§ 935, 940 ZPO einer besonderen Dringlichkeit.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.07.2015 - 3 O 4552/15

    Kein Besichtigungsanspruch mangels Dringlichkeit

    Dieser Verfügungsgrund setzt eine besondere Dringlichkeit voraus, welche dann fehlt, wenn der Antragsteller zu lange mit der Geltendmachung des Besichtigungsanspruchs abwartet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09; OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 4 W 107/09 - jeweils zitiert nach Juris; Schricker/Loewenheim/Wimmers, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 101 a Rz. 44; Wandtke/Bullinger/Ohst, UrhR, 4. Aufl. 2014, § 101 a Rz. 34).

    Ein Verzicht auf die besondere Dringlichkeit verstieße vielmehr gegen den - auch nach der Enforcement-Richtlinie - zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn Besichtigungsansprüche ohne zeitliche Grenze ohne vorheriges rechtliches Gehör des Antragsgegners erlassen werden könnten (OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09).

    Das OLG Köln hat in einem Fall die Dringlichkeit abgelehnt, da die dortige Antragstellerin mit gerichtlichen Schritten zur Beweissicherung mehr als 2 Jahre nach Kenntniserlangung zugewartet hat (OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Ob mit der Antragsgegnerin zu 2) davon auszugehen ist, dass der in § 140c Abs. 3 PatG enthaltende Verweis auf §§ 935, 940 ZPO auch die Feststellung einer zeitlichen Dringlichkeit notwendig macht (OLG Nürnberg GRUR-RR 2016, 108 - Dringlichkeitserfordernis bei Besichtigungsverfügung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2012, 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; OLGR Köln 2009, 258; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO § 140c Rn. 21; Zöllner, GRUR-Prax 2010, 74), oder ob diese fingiert wird und nur ausnahmsweise entfällt, wenn eine Vernichtung der Beweismittel ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289; OLG Düsseldorf InstGE 11, 151; Cepl/Voß/Hahn, aaO § 485 Rn. 154; Müller-Stoy, jurisPR-WettbR 10/210; Kühnen, GRUR 2005, 185; Schulte/Rinken, aaO § 140c Rn. 48), bedarf vorliegend keiner abschließenden Erörterung.
  • OLG Braunschweig, 22.10.2019 - 2 W 76/19

    Besichtigungsanspruch nach sogenannter Düsseldorfer Praxis; Glaubhaftmachung von

    Der Senat hält an seiner von der ganz herrschenden Meinung (vgl. z. B. OLG Nürnberg, Beschluss v. 17.08.2015 - 3 W 1412/15, GRUR-RR 2016, 108; OLG Hamm, Beschluss v. 20.08.2009 - 4 B 107/09, ZUM-RD 2010, 27; OLG Köln, Beschluss v. 09.01.2009 - 6 W 3/09, ZUM 2009, 427; Ohst in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 101a Rn. 34; Reber in: BeckOK, Urheberrecht, 25. Edition, § 101a Rn. 3; Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 101a Rn. 9; Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 101a Rn. 8) geteilten Rechtsauffassung fest (Senat, Beschluss v. 06.04.2011 - 2 W 24/11, n. v.), wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 1 S 1 u. Abs. 3 S. 1 UrhG i. V. m. §§ 935 ff. ZPO (sowie hier Art. 5 Abs. 1 RBÜ) die Glaubhaftmachung sowohl eines Verfügungsanspruchs als auch eines Verfügungsgrunds voraussetzt.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12

    Patentrechtliches Eilverfahren: Product-by-process-Merkmale im

    Der Senat teilt die (im Rahmen eines Kennzeichenrechtsstreits geäußerte) Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, dass auch für eine zur Durchsetzung eines Besichtigungsanspruchs dienende einstweilige Verfügung ein Verfügungsgrund erforderlich ist, der eine besondere Dringlichkeit der Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs voraussetzt (vgl. OLGR Köln 2009, 258; vgl. auch Senat, Beschl. v. 18.05.2010, 6 W 28/10, unveröff.; Fitzner /Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140c Rn. 35; Zöllner GRUR-Prax 2010, 74, 76).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2009 - 6 W 81/09

    Ordnungsmittelbeschluss im Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung

    Damit ist nach der Auffassung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 21.02.2005 - 6 W 6/05 - und vom 11.03.2009 - 6 W 3/09) eine Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Beschluss während des noch anhängigen Beschwerdeverfahrens kraft Gesetzes ausgeschlossen.
  • OLG Nürnberg, 17.08.2015 - 3 W 1412/15

    Dringlichkeitserfordernis für Besichtigungsverfügung

    a) Der Senat teilt die Auffassung des Erstgerichts, die entgegen der Rechtsmeinung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 30.03.2010, Az.: 20 W 32/10, BeckRS 2010, 18850 und vom 17.03.2011, Az.: 2 W 5/11, GRUR-RR 2011, 289 ff) auch von den Oberlandesgerichten Hamm (ZUM-RD 2010, 27 f) und Köln (ZUM 2009, 427 f) vertreten wird, dass es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 3 UrhG grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln eines Verfügungsgrundes i. S. d. §§ 935, 940 ZPO bedarf (so auch Ohst in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl., Rn. 34; Dreier in Dreier/Schuize, UrhG, 4. Aufl., § 101a Rn. 9; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht 11. Aufl., § 101a Rn. 27; Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 101a Rn. 44; sowie OLG Karlsruhe zu § 140c Abs. 3 PatG, Beschluss vom 18.05.2010, Az.: 6 W 28/10, BeckRS 2011, 18386).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2010 - 20 W 32/10

    Verfügungsgrund für eine Besichtigungsverfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG

    Der entgegen stehenden Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (Beschl. v. 09.01.2009, 6 W 3/09, OLGR Köln 2009, 258 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 4 W 107/09

    Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes im Urheberrecht

    Dabei schließt sich der Senat der Auffassung an, dass es zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 a UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 101 a III UrhG der Glaubhaftmachung auch des Verfügungsgrundes bedarf und diese nicht, wie im Schrifttum teilweise vertreten wird, entbehrlich ist (vgl. mit zutr. Gründen OLG Köln, Beschl. v. 09.01.2009, Az. 6 W 3/09, ZUM 2009, 427).
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