Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Urheberrechtlicher Vorlage- und Besichtigungsanspruch - Die Durchsetzung eines Vorlage- und Besichtigungsanspruchs nach § 101a UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung bedarf der besonderen Dringlichkeit.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 101 a Abs. 3; ZPO §§ 935, 940; RiLi 2004/48/EG Art. 7
- aufrecht.de
Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren
- die-abmahnung.info
Facebook gegen StudiVZ
- boesel-kollegen.de
Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren
- kanzlei.biz
§ 101a UrhG
Verhältnismäßigkeit beim Vorlage- & Besichtigungsanspruch des § 101a UrhG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 101a Abs. 1, 3 UrhG
Wenn der Wettbewerber das Website-Design kopiert, sollte es mit dem Anspruch auf Besichtigung schnell gehen - wb-law.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nur bei Dringlichkeit durchsetzbar [Auskunftsanspruch, § 101 a UrhG]
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nur bei Dringlichkeit durchsetzbar
- lto.de (Kurzinformation)
Besteht Verdacht eines Plagiats, entfällt nach zweijähriger Untätigkeit die Dringlichkeit des Beweissicherungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.12.2008 - 33 O 395/08
- OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09
- LG Köln, 16.06.2009 - 33 O 374/08
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2009, 325 (Ls.)
- MMR 2009, 434 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 062
- ZUM 2009, 427
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.06.2009 - 6 W 81/09
Ordnungsmittelbeschluss im Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung …
Damit ist nach der Auffassung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 21.02.2005 - 6 W 6/05 - und vom 11.03.2009 - 6 W 3/09) eine Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Beschluss während des noch anhängigen Beschwerdeverfahrens kraft Gesetzes ausgeschlossen. - OLG Hamm, 20.08.2009 - 4 W 107/09
Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes im Urheberrecht
Dabei schließt sich der Senat der Auffassung an, dass es zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 a UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 101 a III UrhG der Glaubhaftmachung auch des Verfügungsgrundes bedarf und diese nicht, wie im Schrifttum teilweise vertreten wird, entbehrlich ist (vgl. mit zutr. Gründen OLG Köln, Beschl. v. 09.01.2009, Az. 6 W 3/09, ZUM 2009, 427). - OLG Düsseldorf, 30.03.2010 - 20 W 32/10
Verfügungsgrund für eine Besichtigungsverfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG
Der entgegen stehenden Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (Beschl. v. 09.01.2009, 6 W 3/09, OLGR Köln 2009, 258 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
