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   OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20   

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https://dejure.org/2020,5929
OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20 (https://dejure.org/2020,5929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2020 - 6 W 3/20 (https://dejure.org/2020,5929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 6 W 3/20 (https://dejure.org/2020,5929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Fehlende Spürbarkeit bei Auslegung einer Norm entgegen der Marktüblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein nennenswerter Wettbewerbsverstoß unter bestimmten Umständen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Online-Wettbewerbsverstoß, wenn verletzte Rechtsnorm in Kürze geändert wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12

    Bankkonto mit Rechtsservice - Wettbewerbsverstoß einer Bank: Irreführende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, beurteilt sich folgerichtig ebenfalls nach dem jeweiligen Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregelung (vgl. BGH GRUR 2008, 186 Rn. 25 - Telefonaktion; vgl. auch BGH GRUR 2001, 258 (259) - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2002, 360 (366) - H. I. V. POSITIVE II).
  • OLG Stuttgart, 05.07.2018 - 2 U 167/17

    Werbung auf Grabsteinen, Grabmale - Unterlassungsantrag gegen die Anbringung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 U 99/11

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer nicht mehr aktuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, beurteilt sich folgerichtig ebenfalls nach dem jeweiligen Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregelung (vgl. BGH GRUR 2008, 186 Rn. 25 - Telefonaktion; vgl. auch BGH GRUR 2001, 258 (259) - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2002, 360 (366) - H. I. V. POSITIVE II).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2014 - 4 W 46/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Wenn die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer zu bewerten ist, als der nach Abs. 2 ermittelte Streitwert, ist dieser nämlich angemessen zu mindern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2014, 1535: Kleinunternehmer mit geringem Umsatz).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Da der Kläger als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist auch sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2012, 95; Senat, Beschl. v. 4.8.2011 - 6 W 70/11 , BeckRS 2011, 21519).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15

    Streitwertermäßigung - Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Vielmehr ist erforderlich, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (vgl. OLG Stuttgart WRP 2016, 766).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, beurteilt sich folgerichtig ebenfalls nach dem jeweiligen Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregelung (vgl. BGH GRUR 2008, 186 Rn. 25 - Telefonaktion; vgl. auch BGH GRUR 2001, 258 (259) - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2002, 360 (366) - H. I. V. POSITIVE II).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15

    Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
    Denn die Gebühren, die sie dem Rechtsanwalt schuldet, ermitteln sich nach dem festgesetzten Streitwert; der gegen den Gegner bestehende Kostenerstattungsanspruch ändert nichts daran, dass sie gegenüber dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 04260; BeckOK KostR/Laube, 28. Ed. 1.12.2019, GKG § 68 Rnr. 58).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2021 - 6 U 39/20

    Schadensersatzanspruch des Mitbewerbers bei Verstoß gegen eine

    Ein Verbot ist vielmehr nur dann erforderlich, wenn dies der Schutz der Verbraucher, der Mitbewerber oder der sonstigen Marktteilnehmer erfordert (ebenso OLG Frankfurt am Main WRP 2020, 758 Rn 13).
  • LG Hamburg, 22.12.2022 - 327 O 231/22

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, beurteilt sich u. a. nach dem jeweiligen Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregelung (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2020, 495 Rn. 13).
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