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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8583
OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,8583)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,8583)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,8583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • kanzlei.biz

    OLG Köln bejaht Verschulden wenn Amazon-Angebote nicht werktäglich überprüft werden

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Werktägliche Pflichtkontrolle durch Marketplace- Händler auf Amazon

  • hkmw-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Werktägliche Kontrollen bei Amazon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Feilbietens von Waren unter einer irreführenden unverbindlichen Preisempfehlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Ablehnung der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Feilbietens von Waren unter einer irreführenden unverbindlichen Preisempfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler muss Angebote bei Amazon einmal pro Werktag auf mögliche Rechtsverletzungen prüfen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebotskontrollpflicht eines Händlers auf Amazon

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot des Feilbietens von Waren unter einer irreführenden unverbindlichen Preisempfehlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler muss Amazon-Angebote werktäglich auf Wettbewerbsverstöße kontrollieren

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler muss Angebote täglich überprüfen

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht: und täglich prüft der Amazon-Händler…

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Von Montag bis Freitag grüßt das Murmeltier - Zu den Prüfpflichten der Amazon-Verkäufer

  • onlineunternehmer-info.de (Kurzinformation)

    Haftung der Amazon-Händler auch dann, wenn die Gestaltung der Anzeigen von Amazon beeinflusst wird

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 703
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17
    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2016 (I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17
    Hiervon ist auch der Senat im Beschluss vom 10.12.2014 (6 W 187/14) ausgegangen, der ebenfalls zwischen den Parteien ergangen ist.
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17
    Darüber hinaus hat auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 03.03.2016 (I ZR 140/14, GRUR 2016, 1102 - Angebotsmanipulation bei B) betont, dass es dem über die Plattform B Anbietenden im Grundsatz zuzumuten ist, die Angebote regelmäßig zu kontrollieren.
  • LG Hagen, 06.01.2022 - 21 O 89/21
    Das gilt auch bei der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2021, 6 W 18/21 unveröffentlicht unter Hinweis auf OLG Köln, MMR 2017, 703).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38062
OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,38062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,38062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,38062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 ZPO, § 71 Abs 1 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 101 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung; berechtigtes Interesse eines Vorlieferanten an der Zulassung der Nebenintervention

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenintervenient kann nachteilige Kostenentscheidung anfechten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenintervenient kann nachteilige Kostenentscheidung isoliert anfechten! (IBR 2017, 718)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2016 - 12 W 17/16

    Nebenintervention: Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung über die Zulassung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Unter diesem Blickwinkel hat das Oberlandesgericht Celle die Beschwerde einer Nebenintervenientin analog § 99 Abs. 2 ZPO in einem Fall für zulässig erachtet, in dem eine Kostengrundentscheidung über die Nebenintervention mit der Begründung abgelehnt wurde, die Beschwerdeführerin sei im Hauptsacheverfahren nicht Nebenintervenientin gewesen, so dass für eine Kostenentscheidung nach § 101 ZPO kein Raum bestehe (Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03, juris Rn. 3 f; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 11. April 2008 - 13 W 210/08, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. November 2016 - 12 W 17/16, NJW-RR 2017, 91 f, wo die Statthaftigkeit der isolierten Kostenanfechtung durch den nicht zugelassenen Nebenintervenienten jeweils offen gelassen wurde).

    Sie hat sich dadurch erledigt, dass die Hautsache danach rechtskräftig geworden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - II ZB 19/14, Rn. 6; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 91 Rn. 2; Dressler, aaO, § 71 Rn. 11; Schultes, aaO, § 71 Rn. 10; Weth, aaO, § 71 Rn. 6).

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Dies gilt auch dann, wenn das Zwischenurteil mit der Endentscheidung verbunden ist, da dies an seinem Charakter als - in dem Endurteil enthaltener - Zwischenentscheidung nichts ändert (BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85, juris Rn. 5; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, Rn. 5; MüKo.ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 71 Rn. 10; BeckOK.ZPO/Dressler, 25. Ed., Stand: 15.06.2017, § 71 Rn. 9; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 71 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 71 Rn. 5).

    Vielmehr darf das Zwischenurteil sogar mit der Endentscheidung verbunden werden, was auf der Vorstellung beruht, dass durch diese Verfahrensweise Rechte der Beteiligten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, juris Rn. 9).

  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    § 99 Abs. 1 ZPO steht ferner der Einlegung eines Rechtsmittels nicht entgegen, wenn den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - VIII ZB 17/12, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 16. April 2015 - 4 W 6/15, juris Rn. 2; Schulz, aaO, Rn. 3; Jaspersen, aaO, § 99 Rn. 20; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 99 Rn. 2; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 99 Rn. 6).

    Unter diesem Blickwinkel hat das Oberlandesgericht Celle die Beschwerde einer Nebenintervenientin analog § 99 Abs. 2 ZPO in einem Fall für zulässig erachtet, in dem eine Kostengrundentscheidung über die Nebenintervention mit der Begründung abgelehnt wurde, die Beschwerdeführerin sei im Hauptsacheverfahren nicht Nebenintervenientin gewesen, so dass für eine Kostenentscheidung nach § 101 ZPO kein Raum bestehe (Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03, juris Rn. 3 f; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 11. April 2008 - 13 W 210/08, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. November 2016 - 12 W 17/16, NJW-RR 2017, 91 f, wo die Statthaftigkeit der isolierten Kostenanfechtung durch den nicht zugelassenen Nebenintervenienten jeweils offen gelassen wurde).

  • LG Mannheim, 21.02.2017 - 2 O 203/15
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Auf die sofortige Beschwerde der [Streithelferin 2)] wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.02.2017, Az. 2 O 203/15, im Kostenpunkt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Zu divergierenden Entscheidungen kann es in diesem Zusammenhang nicht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, Rn. 11).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, Rn. 7; vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, Rn. 10; vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12, Rn. 13).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Sie geht jedoch zu Lasten der Kostengerechtigkeit und schließt eine Anfechtung selbst dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13, Rn. 7).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Dies gilt auch dann, wenn das Zwischenurteil mit der Endentscheidung verbunden ist, da dies an seinem Charakter als - in dem Endurteil enthaltener - Zwischenentscheidung nichts ändert (BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85, juris Rn. 5; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, Rn. 5; MüKo.ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 71 Rn. 10; BeckOK.ZPO/Dressler, 25. Ed., Stand: 15.06.2017, § 71 Rn. 9; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 71 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 71 Rn. 5).
  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    Sie hat sich dadurch erledigt, dass die Hautsache danach rechtskräftig geworden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - II ZB 19/14, Rn. 6; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 91 Rn. 2; Dressler, aaO, § 71 Rn. 11; Schultes, aaO, § 71 Rn. 10; Weth, aaO, § 71 Rn. 6).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
    § 99 Abs. 1 ZPO steht ferner der Einlegung eines Rechtsmittels nicht entgegen, wenn den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - VIII ZB 17/12, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 16. April 2015 - 4 W 6/15, juris Rn. 2; Schulz, aaO, Rn. 3; Jaspersen, aaO, § 99 Rn. 20; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 99 Rn. 2; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 99 Rn. 6).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 4 W 6/15

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

  • OLG Köln, 24.01.1973 - 2 U 103/72
  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem

  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZB 1/85

    Folgen der Berufung eines Streithelfers - Selbständigkeit der Berufung eines

  • RG, 26.09.1887 - I 39/87

    Anfechtung der Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention im Rahmen einer

  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des

  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 23/07

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Nebenintervention

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention ist ungeachtet ihrer Aufnahme in das Endurteil als Zwischenurteil ergangen (vgl. BGH, NJW 2015, 2425 Rn. 5; Senat, NJW 2018, 1103, 1104 mwN).

    Das gilt insbesondere für die vorliegende Beschwerde eines Streithelfers gegen die Zurückweisung seiner Nebenintervention (OLG Nürnberg, MDR 1994, 834; siehe ferner OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 91 Rn. 1 f; Senat, NJW 2018, 1103, 1106).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    An einem rechtlichen Interesse fehlt es insbesondere bei sicherer Aussichtslosigkeit eines Regressanspruchs (Schultes, aaO Rn. 17; vgl. Senat, NJW 2018, 1103, 1104 mwN).

  • KG, 11.04.2023 - 7 U 74/21

    Große Kündigungsvergütung: Berechnung der Ersparnis auf Kalkulationsbasis;

    Darüber hinaus war im Hinblick auf die Nebenintervention in erster Instanz der Kostentenor von Amts wegen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. September 2017 - 6 W 31/17 - juris Rn. 13) zu berichtigen.
  • LG Mannheim, 29.01.2020 - 14 O 194/19

    Rechtsschutz gegen Auswahlkriterien und deren Gewichtung nach § 47 Abs. 5 EnWG

    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Zwischenentscheidung über die Zulassung der Nebenintervention mit dem Endurteil im Hauptverfahren zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. September 2017 - 6 W 31/17, juris Rn. 8, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14376
OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,14376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,14376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2017 - 6 W 31/17 (https://dejure.org/2017,14376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der im Revisionsverfahren entstandenen Verkehsanwaltskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17
    Eine Beiordnung kommt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662) und im Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 5 W 3428/04

    Kostenerstattung - Einschaltung eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17
    Nur wenn im Revisionsverfahren ausnahmsweise weiterer Sachvortrag erforderlich wird, z. B. aufgrund einer Auflage des Revisionsgerichts, die eine Unterrichtung des Revisionsanwalts über tatsächliche Umstände notwendig macht, kann ausnahmsweise die Einschaltung eines Verkehrsanwalts als notwendig angesehen werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.10.2004 - 5 W 3428/04, Rn. 5, juris).
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 118/80

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung - Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17
    Insbesondere reicht es hierfür nicht aus, wenn der zweitinstanzliche Anwalt mit dem Prozessbevollmächtigten der Revisionsinstanz korrespondiert hat (BGH, Beschl. V. 7.6.1982 - VIII ZR 118/80, Rn. 3, juris).
  • BGH, 29.06.2011 - V ZA 10/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung des zweitinstanzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17
    Eine Beiordnung kommt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662) und im Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris).
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 189/13

    Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17
    Denn es geht lediglich um Rechtsfragen, für deren Beantwortung die zusätzliche Einschaltung eines Verkehrsanwalts nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 12.6.2014 - I ZR 189/13, juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2018 - 2 U 76/17

    Viel Arbeit für Nichts

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geht es nämlich lediglich um Rechtsfragen, für deren Beantwortung die zusätzliche Einschaltung eines Verkehrsanwaltes nicht erforderlich ist (in gleicher Weise Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. April 2017, 6 W 31/17).
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