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OLG Celle, 21.02.2011 - 6 W 32/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Auslegung eines Erbverzichts als Zuwendungsverzicht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verzicht auf testamentarische Zuwendung durch Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2352
Bei Deckungsgleichheit kann Erbverzicht als Verzicht auf testamentarische Zuwendung ausgelegt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf testamentarische Zuwendung durch Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2352
Verzicht auf testamentarische Zuwendung durch Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Auslegung eines Erbverzichts als Zuwendungsverzicht
Verfahrensgang
- AG Hannover, 09.09.2010 - 57 VI 2901/10
- OLG Celle, 21.02.2011 - 6 W 32/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1535
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1973 - IV ZR 3/72
Ergänzung der Voranmeldung nach Ablauf der Zweimonatsfrist - Prioritätsanspruch …
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 6 W 32/11
Das gemeinschaftliche Testament der Erblasserin und deren Ehemannes ist ergänzend dahin auszulegen, dass sie die Anwachsung des Erbteils des Beteiligten zu 2 zugunsten ihrer Tochter verfügt hätten, wenn sie, als sie ihr Testament errichteten, bedacht hätten, dass sie ihren Sohn und dessen Stamm später abfänden (dazu: BGH Urt. v. 24. Okt. 1973, IV ZR 3/72, zit. nach juris: Rn. 16 a.E.).