Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.07.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22   

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https://dejure.org/2022,16487
OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,16487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,16487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,16487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 UMV
    Zeichenähnlichkeit zwischen "THE NORTH FACE" und "THE DOG FACE"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 9 UMV
    Zeichenähnlichkeit zwischen "THE NORTH FACE" und "THE DOG FACE"

  • rechtsportal.de

    Art 9 UMV
    Zeichenähnlichkeit zwischen "THE NORTH FACE" und "THE DOG FACE"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Zeichenähnlichkeit zwischen "THE NORTH FACE" und "THE DOG FACE"

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Beschwerde - Markenverletzung durch Angebot von "The-Dog-Face"-Tierkleidung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    The-Dog-Face vs. The North Face - Markenverletzung durch Angebot von "The-Dog-Face"-Tierkleidung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Denkt man bei THE DOG FACE an THE NORTH FACE?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung der bekannten Marke "The North Face" durch Verwendung der Zeichenfolge "The Dog Face" für Tierbekleidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "The North Face" vs. "The Dog Face"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Hundekleidung darf nicht "The Dog Face" heißen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Angebot von "The-Dog-Face"-Tierkleidung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Angebot von "The-Dog-Face"-Tierkleidung

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: "The Dog Face" gegen "The North Face"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeichen "The Dog Face" verletzt Markenrechte von Kleidungshersteller "The North Face"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierkleidung The Dog Face verletzt Markenrechte an The North Face

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    The Dog Face erinnert zu sehr an The North Face

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1552
  • GRUR-RR 2022, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Insoweit kann nicht verlangt werden, dass die Marke einen bestimmten Prozentsatz dieses Publikums bekannt ist (EuGH GRUR 2009, 1158, Rn 24 - Pago International).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Dazu rechnet auch, dass die Marke während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (BGH, Urteil vom 2.4.2015 - I ZR 59/13 - Springender Pudel, Rn 10, juris).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Es kann genügen, dass das Publikum glauben könnte, die betreffenden Waren stammten aus demselben oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen (BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 135/19 - PEARL/PURE PEARL, Rn 36, juris).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-690/17

    ÖKO-Test Verlag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Marken -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Bekanntheit der Unionsmarke in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets, das dem Gebiet eines Mitgliedsstaats entsprechen kann, reicht für die Annahme einer Bekanntheit der fraglichen Unionsmarke in der gesamten Union aus (EuGH, GRUR 2019, 621, Rn 50 - ÖKO-Test Verlag).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Es genügt, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke gedanklich miteinander verknüpfen (EuGH, Urteil vom 18.6.2009 - C-487/07 - L'Oreal - Bellure - Tz 36).
  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 174/16

    Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    (1) Die Frage, ob eine gedankliche Verknüpfung gegeben ist, hat unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles zu erfolgen, zu denen der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, die Art der fraglichen Waren und Dienstleistungen einschließlich des Grades ihrer Nähe, das Ausmaß der Bekanntheit der Klagemarke, ihre originäre oder durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft und das Bestehen von Verwechslungsgefahr zählen (BGH, Urteil vom 12.12.2019 - I ZR 174/16 - ÖKO-Test-Siegel, Rn 29, juris).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 32/22
    Sie setzt voraus, dass die beteiligten Verkehrskreise die einander gegenüberstehenden Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen (EuGH, Urteil vom 23.10.2003 - C-408/01 - Adidas Salomon, Rn 29, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17675
OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand; Abgrenzung zwischen erwerbswirtschaftlichen und hoheitlichen Tätigkeiten; Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund gesetzlicher Ermächtigung; Vergabe von Medizinstudienplätzen

  • rechtsportal.de

    Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand Abgrenzung zwischen erwerbswirtschaftlichen und hoheitlichen Tätigkeiten Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund gesetzlicher Ermächtigung Vergabe von Medizinstudienplätzen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Wettbewerbsrecht: Landärzte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2138
  • MDR 2022, 1426
  • GRUR 2022, 1455
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vor-nimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einer-seits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).".

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vor-nimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einer-seits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Nimmt die öffentliche Hand öffentliche Aufgaben wahr, bewegt sie sich dabei jedoch außerhalb des ihr durch eine Ermächtigungsgrundlage zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs, ist ihr Handeln als geschäftliche Handlung anzusehen mit der Folge, dass sie sich an den Regeln des Wettbewerbsrechts messen lassen muss (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 Rn. 56 - Crailsheimer Stadtblatt II) und - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 UWG vorliegen - zur Unterlassung verpflichtet ist.

  • LG Köln, 14.06.2022 - 84 O 79/22
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14. Juni 2022 - 84 O 79/22 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Der BGH hat sich zur Frage der geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand in seiner Entscheidung "WarnWetter App" wie folgt geäußert (Urteil vom 12.03.2020 - I ZR 126/18 - juris Rn. 49):.
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17

    Durchleitungssystem

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vor-nimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einer-seits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).
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