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   KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13   

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https://dejure.org/2013,61951
KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13 (https://dejure.org/2013,61951)
KG, Entscheidung vom 17.05.2013 - 6 W 33/13 (https://dejure.org/2013,61951)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 6 W 33/13 (https://dejure.org/2013,61951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 184/93

    Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Rahmen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Er darf sich nicht mit nur mäßigem Erfolg seiner Tätigkeit begnügen, sondern muss das Nachlassvermögen sichern und erhalten und alles unternehmen, um rechtzeitig drohenden Gefahren zu begegnen und Verluste zu verhindern (vgl. Weidlich in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 2216, Rdnr. 2 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1995, 577).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 UF 195/03

    Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Das Verhalten des Beteiligten zu 4. gibt in seiner Gesamtschau begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des letzten Willens der Erblasserin hinderlich ist, zumal das Misstrauen nicht nur auf einem subjektiven Empfinden der Beteiligten zu 2. und 3., sondern - wie dargelegt - auf Tatsachen beruht (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 234, 235, zit. nach Juris, dort. Rdz. 15).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13
    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
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