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OLG Köln, 19.08.1999 - 6 W 33/99 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Heilmittelwerbung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Ordnungsgeld; Festsetzung; Antrag; Sofortige Beschwerde; Einstweilige Verfügung; Unterlassungsgebot; Werbung; Werbeanzeige; Wiederholung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.04.1999 - 42 O 193/95
- OLG Köln, 19.08.1999 - 6 W 33/99
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 31.03.2000 - 6 U 183/99
Unterlassungsverpflichtungserklärung; Zuwiderhandlung; Vertragsstrafe ; …
Soweit demgegenüber das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt hat, der schuldhafte Verstoß gegen die übernommene Unterlassungsverpflichtung habe eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten gleichwohl nicht zur Folge, weil der Senat in der Werbeanzeige vom 01.12.1998 einen Verstoß gegen das Unterlassungsgebot in Ziffer I. des in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 6 W 88/95 Oberlandesgericht Köln ergangenen Beschlusses des Senats vom 29.09.1995 gesehen und der Beklagten deshalb durch Beschluss vom 19.08.1999 (6 W 33/99) ein Ordnungsgeld von 10.000,00 DM auferlegt hat, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.