Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - I-6 W 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8147
OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - I-6 W 36/04 (https://dejure.org/2004,8147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2004 - I-6 W 36/04 (https://dejure.org/2004,8147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - I-6 W 36/04 (https://dejure.org/2004,8147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für eine Schadenersatzklage des Arbeitgebers gegen einen Vertriebsmitarbeiter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei gespaltenem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2004, 2196
  • DB 2004, 1896
  • NZA-RR 2005, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde auch prozessual zuzuweisen (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB (Ruhegehalt), NZA 2002, 230, 231).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde auch prozessual zuzuweisen (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB (Ruhegehalt), NZA 2002, 230, 231).
  • LAG Hamm, 04.08.2003 - 2 Ta 739/02

    Rechtsweg bei Schadensersatzansprüchen des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04
    Ebenso wie bei einem gespaltenen Ausbildungsverhältnis (vgl. hierzu Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 68 f.) und bei einem Leiharbeitsverhältnis (vgl. hierzu LAG Hamm, NZA-RR 2004, 106 f. m.w.N.) für Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Beschäftigungsunternehmen und dem Auszubildenden/Arbeitnehmer die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet ist und ebenso wie bei einem Arbeitsvertrag zugunsten Dritter für Ansprüche des Drittbegünstigten gegen den Arbeitgeber (vgl. hierzu BGH a.a.O.; BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf, MDR 1959, 1119; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 3 Rdnr. 6) die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet ist, ist sie es für die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis zwischen der Tochtergesellschaft und dem Beklagten.
  • BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86

    Wachmann - § 823 Abs. 1 BGB, Außenhaftung des Arbeitnehmers, Haftung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1987 (NJW 1987, 2510) vermag - abgesehen davon, dass diese Entscheidung keinerlei Ausführungen zum eingeschlagenen Rechtsweg enthält - an allem schon deswegen nichts zu ändern, weil der dort zur Entscheidung anstehende Sachverhalt mangels Aufspaltung der Arbeitgeberstellung und des damit verbundenen Weisungsrechts mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
  • OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05

    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf

    Im Hinblick darauf, dass im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren - anders als in dem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - ein Kostenerstattungsanspruch nicht gegeben ist (vgl. § 12a Abs. 1 ArbGG), kann das Interesse der Klägerin an der Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs angemessen mit der Höhe ihrer geschätzten erstinstanzlichen Anwaltskosten bewertet werden (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 W 36/04; Gummer in Zöller, ZPO, 25. Auflage, 2005, § 17a GVG, Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2005 - 1 W 23/05

    Verfahrensrecht - Schadensersatz Leiharbeitnehmer: Rechtswegzuständigkeit?

    Bei der legalen Arbeitnehmerüberlassung wird insofern von einem gespaltenen Arbeitsverhältnis gesprochen (vgl. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Auflage 2004, § 2 Rn. 52; Becker/Wulfgramm, Art. 1 § 1 AÜG Rn. 57; LAG Hamm, NZA-RR. 2004, 106, 107; OLG Düsseldorf, NZA-RR. 2005, 103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht