Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 6 W 36/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Pflichten des Unterlassungsschuldners - Der Unterlassungsschuldner ist verpflichtet, Wettbewerbsverstöße seiner Mitarbeiter und Beauftragten durch entsprechende Anweisungen und Belehrungen zu unterbinden sowie deren Einhaltung zu überwachen.
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO
Wettbewerbsrecht: Sorgfaltspflicht des Unterlassungsschuldners bezüglich der Befolgung des Unterlassungsgebots
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ordnungsgeld von 7.500 EUR wegen umfangreichen Verstoßes gegen einstweilige Verfügung
- aufrecht.de
Über die Pflichten eines Unterlassungsschuldners
- kanzlei.biz
Beanstandete Änderungen in Internetverzeichnissen
- info-it-recht.de
Die Pflichten eines Unterlassungsschuldners
- Judicialis
ZPO § 890
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Überwachung der Einhaltung erteilter Anweisungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Der Unterlassungsschuldner und seine Pflichten
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
OLG Frankfurt zu den Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen einer Pflicht zur Überwachung der Einhaltung erteilter Anweisungen durch den Unterlassungsschuldner
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichten eines Unterlassungsschuldners bei Internet-Löschungen
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Pflichten eines Unterlassungsschuldners bei Internet-Löschungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2006 - 8 O 108/05
- OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 6 U 55/06
- OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 6 U 55/06
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2008 - 8 O 108/05
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 6 W 36/08
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 347
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2006 - 8 O 108/05
Praxis ist kein "reisemedizinisches Zentrum"
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 6 W 36/08
Das Landgericht hat ein schuldhaftes Zuwiderhandeln der Antragsgegner gegen die Unterlassungsverpflichtung aus dem Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 2006 (Az.: 3-08 O 108/05) mit zutreffenden Gründen, auf die der Senat vollinhaltlich Bezug nimmt, zu Recht bejaht.
- OLG Köln, 23.01.2015 - 6 W 154/14
Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverfügung
Genügt der Schuldner diesen Anforderungen nicht, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Wettbewerbsverstoß ohne sein Zutun erfolgt sei (OLG Nürnberg WRP 1999, 1184 = NJW-RR 1999, 723, 724; LG Frankfurt WRP 2008, 691, 692 = juris Tz. 7, bestätigt durch OLG Frankfurt, OLGR 2009, 78;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 6.7).