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   OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02   

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https://dejure.org/2002,4826
OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 91
    Voraussetzungen für den Verdienst einer Pauschale gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pauschalvergütung des Anwalts; Vorlage zur Verdeutlichung und Untermauerung des Parteivortrags erforderlicher Kopien von Unterlagen in einem Rechtsstreit durch den Rechtsanwalt; Umfang der Kostenerstattung durch den Gegner; Notwendige Kosten zur zweckentsprechenden ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1002
  • MDR 2002, 664
  • GRUR-RR 2002, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00

    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Das Landgericht hat in einem Patentverletzungsprozess den Antrag auf Festsetzung der Kosten für 271 Fotokopien in Höhe von DM 116, 30 (= EUR 59, 46) abgelehnt und sich dabei in Abkehr von der bisherigen Praxis der Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398) angeschlossen, wonach solche Kosten mit der Prozessgebühr abgegolten seien.

    Die von der Rechtspflegerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398 - dort unzutreffend dem OLG Karlsruhe zugeschrieben) gibt keinen Anlass von der im diesem Oberlandesgerichtsbezirk gefestigten Praxis abzuweichen.

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2000 - 13 W 87/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Der in Kostensachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständige 6. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe befindet sich mit dieser Rechtsansicht in Übereinstimmung zur Rechtssprechung der allgemeinen Kostensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 2000, 264; Justiz 2001, 102).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 8 W 74/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Insbesondere in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes sind vollständige Kopien über die zugrundeliegenden tatsächlichen Vorgänge, insbesondere die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen oder der Werbung, und vorangegangenen Entscheidungen im Erteilungs-, Einspruchs-, Löschungs oder Nichtigkeitsverfahren für eine sachgerechte richterliche Beurteilung unerlässlich (vgl. Senat OLGR Karlsruhe 1998, 304 = AnwBl 1998, 541 = JurBüro 1998, 596 = NJW-RR 1999, 437; OLG Düsseldorf MittdtschPatAnw 2001, 138).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 6 W 3/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Insbesondere in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes sind vollständige Kopien über die zugrundeliegenden tatsächlichen Vorgänge, insbesondere die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen oder der Werbung, und vorangegangenen Entscheidungen im Erteilungs-, Einspruchs-, Löschungs oder Nichtigkeitsverfahren für eine sachgerechte richterliche Beurteilung unerlässlich (vgl. Senat OLGR Karlsruhe 1998, 304 = AnwBl 1998, 541 = JurBüro 1998, 596 = NJW-RR 1999, 437; OLG Düsseldorf MittdtschPatAnw 2001, 138).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 11 W 44/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Der in Kostensachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständige 6. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe befindet sich mit dieser Rechtsansicht in Übereinstimmung zur Rechtssprechung der allgemeinen Kostensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 2000, 264; Justiz 2001, 102).
  • OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02

    Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten

    Ausgehend von einem Hauptsachestreitwert im ersten Rechtszug von 40.000 EUR (s. Beschluss in der Beschwerde 6 W 4/02 von heute) ist ein verminderter Streitwert von 10.000 EUR für das Berufungsverfahren angemessen, der jedoch über dem reinen Kosteninteresse der Beklagten liegt (s.o. Ausführungen zur Zulässigkeit).
  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    (Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und

    Dagegen vertreten eine Reihe von Gerichten eine gegenteilige, zumindest aber eine differenziertere Auffassung über die Erstattungspflichtig von Ablichtungen (u. a. die in Juris gespeicherten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2001 -10 W 67/01-, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2002, 116, des OLG Karlsruhe vom 4. März 2002 -6 W 4/02-, MDR 2002, 664, des OLG Koblenz vom 15. Juni 1998 -14 W 374- 98, Juristisches Büro - JurBüro - 1999, 300, und vom 6. März 2001 -14 W 109/01-, JurBüro 2001, 364).
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