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   OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21   

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https://dejure.org/2021,33296
OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21 (https://dejure.org/2021,33296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2021 - 6 W 40/21 (https://dejure.org/2021,33296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 6 W 40/21 (https://dejure.org/2021,33296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 1 UWG, § 831 BGB, § 675o BGB
    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • Betriebs-Berater

    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 Nr 1 UWG ; § 831 BGB ; § 675o BGB
    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 8 Abs. 3 ; UWG § 3
    Unterlassung wettbewerbswidriger Äußerungen durch eine Bank; Persönliche Haftung von leitenden Mitarbeitern der Bank

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Beurteilung von Äußerungen über einen Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank als verunglimpfend im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG sowie zur Frage der persönlichen Haftung der leitenden Mitarbeiter der Bank für einen etwaigen Lauterkeitsrechtsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung für verunglimpfende Äußerungen im Kundenschreiben

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Leitende Mitarbeiter können nach § 831 Abs. 1 BGB persönlich auf Unterlassung wegen verunglimpfender Schreiben durch Mitarbeiter in Anspruch genommen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Herabsetzende, wettbewerbswidrige Äußerungen einer Bank in einem Kundenschreiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1804
  • GRUR-RR 2022, 36
  • WM 2022, 818
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
    Im Falle von Unterlassungsanträgen kommt eine vom Gericht definierte Einschränkung aber dann nicht in Betracht, wenn - wie hier - die Einschränkung des Unterlassungsgebots daran scheitert, dass die Anzahl der Fälle rechtmäßigen alternativen Verhaltens unüberschaubar ist und damit die Gefahr besteht, dass das Gericht das beantragte Verbot inhaltlich verändert oder erweitert oder auf einen vom Kläger nicht geltend gemachten Antragsgrund stützt (vgl. Zöller/Feskorn ZPO, 33. Aufl., § 308 Rn 4a; BGH, Urteil vom 26.9.2000 - VI ZR 279/99, juris Rn 9 ff.).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der Zusammenhang, in den sie gestellt ist, sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 1.3.2018 - I ZR 264/16 - Verkürzter Versorgungsweg II, juris Rn 15 = GRUR 2018, 622; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 39. Aufl., § 4 RN 1.13 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
    Eine gezielte Behinderung ist anzunehmen, wenn bei objektiver Würdigung eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers abzielt, also gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19.4.2018 - I ZR 154/16 - Werbeblocker II, juris Rn 23 - m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
    Die Antragsgegner zu 2) und 3) können von der Antragstellerin wegen des Wettbewerbsverstoßes gemäß § 831 Abs. 1 BGB auf Unterlassung persönlich in Anspruch genommen werden (- zur Anwendbarkeit von § 831 BGB im Lauterkeitsrecht vgl. BGH WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT).
  • OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22

    Wettbewerbswidrigkeit einer herabsetzenden Bewertung in einem Bewertungsportal

    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
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