Rechtsprechung
OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
BGB 3 1626; PStG § 47
Vornamensgebung; LouAnn - Kanzlei Prof. Schweizer
Mädchenname "Virginia LouAnn" zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Namensänderung; Anfechtbarkeit eines amtsrichterlichen Beschlusses mit der einfachen Beschwerde ; Berichtigung der Schreibweise des zweiten Vornamens ; Definition des elterlichen Bestimmungsrechts als elterliches Freiheitsrecht ; Grenzen des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626; PStG § 47
Grundsätze der Vornamensgebung - Vorname LouAnn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BGB 3 1626; PStG § 47
Vornamensgebung; LouAnn - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
LouAnn als Vorname?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vornamensbestimmungsrecht der Eltern
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 04.06.2003 - 7 T 470/02
- OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78
Ausländische Vornamen für Knaben
Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Allgemein verbindliche Vorschriften über die Wahl und Führung von Vornamen gibt es z.Zt. nicht (BGHZ 73, 239, 240 ff.). - LG Berlin, 23.12.1997 - 84 T 864/97
Zulässigkeit einer Vornamenswahl nach österreichischem Recht ; Zulässigkeit des …
Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Daneben richtet man die Elternrechte einschließlich des Vornamensbestimmungsrechts am Kindeswohl aus und zieht es anstelle der Begriffe Sitte und Ordnung (LG Berlin StAZ 1998, 208) oder daneben (…vgl. MüKo-v. Sachsen Gessaphe, BGB, 4. Aufl., Nach § 1618 Rz. 9 m.w.N.) heran. - OLG Hamm, 29.01.1998 - 15 W 307/97
Einstufung des Vornamens "Gerrit" als reiner Jungenname oder als …
Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (…BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322). - OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit
Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (…BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322).