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   OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03   

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https://dejure.org/2003,10298
OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03 (https://dejure.org/2003,10298)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 W 400/03 (https://dejure.org/2003,10298)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 W 400/03 (https://dejure.org/2003,10298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB 3 1626; PStG § 47
    Vornamensgebung; LouAnn

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mädchenname "Virginia LouAnn" zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Namensänderung; Anfechtbarkeit eines amtsrichterlichen Beschlusses mit der einfachen Beschwerde ; Berichtigung der Schreibweise des zweiten Vornamens ; Definition des elterlichen Bestimmungsrechts als elterliches Freiheitsrecht ; Grenzen des ...

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
    Allgemein verbindliche Vorschriften über die Wahl und Führung von Vornamen gibt es z.Zt. nicht (BGHZ 73, 239, 240 ff.).
  • LG Berlin, 23.12.1997 - 84 T 864/97

    Zulässigkeit einer Vornamenswahl nach österreichischem Recht ; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
    Daneben richtet man die Elternrechte einschließlich des Vornamensbestimmungsrechts am Kindeswohl aus und zieht es anstelle der Begriffe Sitte und Ordnung (LG Berlin StAZ 1998, 208) oder daneben (vgl. MüKo-v. Sachsen Gessaphe, BGB, 4. Aufl., Nach § 1618 Rz. 9 m.w.N.) heran.
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 15 W 307/97

    Einstufung des Vornamens "Gerrit" als reiner Jungenname oder als

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
    Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98

    Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
    Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322).
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