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   OLG Köln, 14.03.2012 - I-6 W 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28430
OLG Köln, 14.03.2012 - I-6 W 42/12 (https://dejure.org/2012,28430)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2012 - I-6 W 42/12 (https://dejure.org/2012,28430)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2012 - I-6 W 42/12 (https://dejure.org/2012,28430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeit des Verfügungsanspruchs bei Wettbewerbsverstößen auch nach mehr als einem Monat gegeben / Irreführende Werbung mit falschen Angaben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für den Staubsauger GALILEO mit dem Slogan "ohne Saugkraftverlust" ist irreführend

Verfahrensgang

  • LG Köln - 33 O 19/12
  • OLG Köln, 14.03.2012 - I-6 W 42/12

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 6 W 42/12
    Der Senat hat in dem zum Beleg dieser Einschätzung angeführten Beschluss (GRUR-RR 2010, 493 = MD 2010, 993) vielmehr seine ständige Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt und ausgeführt:.
  • LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16

    Marktverhaltensregelung - Publizitätspflicht - Offenlegung Jahresabschluss

    Insbesondere sind keine hinreichend konkreten und belastbaren Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Verfügungsklägerin mehr als einen Monat zwischen der Kenntniserlangung von der Nichtoffenlegung und der Antragstellung ohne zwingende Gründe untätig hat verstreichen lassen (vgl. OLG Köln v. 14.03.2012, 6 W 42/12, GRUR-RR 2012, 480, zit. nach juris [Rn. 4 ff.]).
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 1 O 17/16

    Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimierung eines Verbrauchervereins bei

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Verfügungskläger mehr als einen Monat zwischen der Kenntniserlangung von den inkriminierten Schreiben und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne zwingende Gründe untätig hat verstreichen lassen (vgl. OLG Köln v. 14.03.2012, 6 W 42/12, GRUR-RR 2012, 480 [juris-Rn. 4 ff.]).
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