Rechtsprechung
OLG Köln, 14.03.2012 - I-6 W 42/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bewerbung eines Haushaltsstaubsaugers als "ohne Saugkraftverlust" und "konstante Saugkraft" (Galileo)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Galileo - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Ohne Saugkraftverlust"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Dringlichkeit des Verfügungsanspruchs bei Wettbewerbsverstößen auch nach mehr als einem Monat gegeben / Irreführende Werbung mit falschen Angaben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung für den Staubsauger GALILEO mit dem Slogan "ohne Saugkraftverlust" ist irreführend
Verfahrensgang
- LG Köln - 33 O 19/12
- OLG Köln, 14.03.2012 - I-6 W 42/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 480
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09
Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 6 W 42/12
Der Senat hat in dem zum Beleg dieser Einschätzung angeführten Beschluss (GRUR-RR 2010, 493 = MD 2010, 993) vielmehr seine ständige Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt und ausgeführt:.
- LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
Marktverhaltensregelung - Publizitätspflicht - Offenlegung Jahresabschluss
Insbesondere sind keine hinreichend konkreten und belastbaren Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Verfügungsklägerin mehr als einen Monat zwischen der Kenntniserlangung von der Nichtoffenlegung und der Antragstellung ohne zwingende Gründe untätig hat verstreichen lassen (vgl. OLG Köln v. 14.03.2012, 6 W 42/12, GRUR-RR 2012, 480, zit. nach juris [Rn. 4 ff.]). - LG Bonn, 04.03.2016 - 1 O 17/16
Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimierung eines Verbrauchervereins bei …
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Verfügungskläger mehr als einen Monat zwischen der Kenntniserlangung von den inkriminierten Schreiben und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne zwingende Gründe untätig hat verstreichen lassen (vgl. OLG Köln v. 14.03.2012, 6 W 42/12, GRUR-RR 2012, 480 [juris-Rn. 4 ff.]).