Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03   

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https://dejure.org/2003,6619
OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03 (https://dejure.org/2003,6619)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.08.2003 - 6 W 422/03 (https://dejure.org/2003,6619)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. August 2003 - 6 W 422/03 (https://dejure.org/2003,6619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    WEG § 14; WEG § 23; WEG § 43
    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hundehaltung eines Pudels mit Duldung der Eigentümergemeinschaft ; Bestimmung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung nach der Anzahl der Wohnungseinheiten; Gerichtlicher Antrag auf Verpflichtung, die Haltung eines Hundes der Rasse Rottweiler zu beenden; ...

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 23; ; WEG § 43

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümerbeschluss über Tierhaltungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14; WEG § 23; WEG § 43
    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots in der Gemeinschaftsordnung einer Wohneigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Gemeinschaftsordnung durch übermäß.Tierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Insoweit findet der betroffene Beteiligte mit der Behauptung, der Beschluss sei fehlerhaft zustande gekommen, sein - des Beteiligten - Verhalten sei ordnungsmäßig im weiteren Verfahren kein Gehör (vgl. BGHZ 145, 158, 169).

    Ist eine Angelegenheit weder durch das WEG noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, fehlt der Mehrheit jede Beschlusskompetenz mit der Folge, dass ein Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig ist (vgl. BGHZ 145 158, 168 = NJW 2000, 3500; Senat Beschl. vom 22.10.2001, 6 W 482/01).

    Insoweit findet der betroffene Beteiligte mit der Behauptung, der Beschluss sei fehlerhaft zustande gekommen, sein - des Beteiligten - Verhalten sei ordnungsmäßig im weiteren Verfahren kein Gehör (vgl. BGHZ 145, 158, 169).

  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    cc) Im Übrigen berufen sich die Beschwerdeführer insoweit schon im Ansatz ohne Erfolg auf die Nichtigkeitsfolge der §§ 134; 138 BGB, denn die behaupteten Mängel könnten - lägen sie vor - allenfalls eine Anfechtbarkeit begründen (vgl. KG NJW-RR 1997, 1171).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83

    Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Weist der Leiter der Eigentümerversammlung die ohne Nachweis der Vollmacht abgegebene Stimme eines Vertreters nicht unverzüglich zurück, ist sie wirksam (vgl. BayObLGZ 1984, 15; 22; OLG Hamm WE 1990, 104 f.).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Selbst im Falle des generellen Verbotes einer Hundehaltung in einer Wohnanlage sieht die ganz herrschende Meinung den wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum nicht berührt (vgl. BGH NJW 1995, 2036, 2037 mit Nachw.).
  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 482/01

    Wohnungseigentümerbeschluß; Beschlußkompetenz

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Ist eine Angelegenheit weder durch das WEG noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, fehlt der Mehrheit jede Beschlusskompetenz mit der Folge, dass ein Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig ist (vgl. BGHZ 145 158, 168 = NJW 2000, 3500; Senat Beschl. vom 22.10.2001, 6 W 482/01).
  • BGH, 22.09.1994 - V ZR 236/93

    Durchsetzbarkeit des Übereignungsanspruchs im Konkurs des Grundstücksverkäufers

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    b) Der Beschluss ist auch nicht wegen eines - nicht dem Fristerfordernis des Anfechtungsverfahrens unterliegenden - Eingriffs in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums nichtig (vgl. BGH NJW 1994, 3231).
  • KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97

    Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß oder Hausordnung

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zwar keinen völligen Ausschluss, wohl aber Beschränkungen der Haustierhaltung vornehmen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658; KG NJW-RR 1998, 1385).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    aa) Soweit die Beschwerdeführer eine ordnungswidrige Abstimmung beanstanden, begegnet das schon deshalb Bedenken, da nach § 27 Abs. 1 S. 1 FGG die weitere Beschwerde nicht auf neuen Sachvortrag, sondern nur auf eine im vorausgegangenen Verfahren eingetretene Rechtsverletzung gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1992, 79, 81; BayObLGZ 1977, 44, 49).
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93

    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zwar keinen völligen Ausschluss, wohl aber Beschränkungen der Haustierhaltung vornehmen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658; KG NJW-RR 1998, 1385).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03
    aa) Soweit die Beschwerdeführer eine ordnungswidrige Abstimmung beanstanden, begegnet das schon deshalb Bedenken, da nach § 27 Abs. 1 S. 1 FGG die weitere Beschwerde nicht auf neuen Sachvortrag, sondern nur auf eine im vorausgegangenen Verfahren eingetretene Rechtsverletzung gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1992, 79, 81; BayObLGZ 1977, 44, 49).
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