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   OLG Köln, 14.03.2011 - 6 W 44/11   

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https://dejure.org/2011,25594
OLG Köln, 14.03.2011 - 6 W 44/11 (https://dejure.org/2011,25594)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2011 - 6 W 44/11 (https://dejure.org/2011,25594)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2011 - 6 W 44/11 (https://dejure.org/2011,25594)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 6 W 44/10

    Dringlichkeitsverlust durch Eintritt in Vergleichsgespräche

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2011 - 6 W 44/11
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, der in der Vergangenheit z.B. für das Anbieten eines ganzen Kinofilms 30.000,00 EUR (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), für ein Hörbuch 20.000,00 EUR (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und für zwei Singles einen Betrag von 15.000,00 EUR (Beschluss vom 22.09.2010, 6 W 139/10) angesetzt hat.
  • OLG Celle, 11.06.2014 - 13 W 40/14

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Verbreitung eines nicht autorisierten

    c) Im Gegensatz zu den Filesharing-Fällen, in denen Streitwerte für ganze Musikalben im Bereich von 10.000 EUR bis 20.000 EUR (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. März 2011 - 6 W 44/11, juris Rn. 3; Musielak/Heinrich, ZPO, 11. Aufl., § 3 Rn. 36 "Unterlassung"; Nordemann-Schiffel in Mayer/Kroiß, a. a. O., V. Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Presse- und Persönlichkeitsrecht Rn. 13; Zöller/Herget, a. a. O., § 3 Rn. 16 "Unterlassung - Internet") und für einzelne Musiktitel zwischen 1.500 EUR bis 3.000 EUR (vgl. 2.500 EUR: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 20 W 68/11; 1.500 EUR: OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, juris Rn. 7; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 3 Rn. 36 "Unterlassung"; Zöller/Herget, a. a. O., § 3 Rn. 16 "Unterlassung - Internet") festgesetzt werden, kommt hier nur eine einmalige Verletzung des Urheberrechts in Betracht kommt.

    Bei den in einer Internet-Tauschbörse (sog. Filesharing-Netzwerken) eingestellten Musikstücken besteht zu befürchten, dass angesichts der weltweiten Ausdehnung des Internets und des jederzeitig möglichen Zugriffs auf die eingestellten Musikdateien es zu einer unübersehbar großen Zahl von Rechtsverletzungen kommt (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 14. März 2011, a. a. O.).

  • OLG Köln, 17.11.2011 - 6 W 234/11

    Gegenstandswert der Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen im vorläufigen

    Der Senat hat bisher den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen ganzen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt.
  • OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11

    Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich

    Der Senat hat bisher (teilweise unter Einschränkung früherer Rechtsprechung ) den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 30.000,00 EUR beim Angebot eines Kinofilms (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), 20.000,00 EUR für ein Hörbuch (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt.
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