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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - I-6 W 46/15   

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https://dejure.org/2015,24219
OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - I-6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,24219)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2015 - I-6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,24219)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - I-6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,24219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 38 S. 1
    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 W 1/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 6 W 46/15
    Denn Anknüpfungspunkt für die Anwendung des § 38 GKG ist nicht der Umstand, dass eine Partei von einer ihr gegebenen prozessualen Möglichkeit Gebrauch macht, sondern dass die Partei hierdurch gegen die ihr obliegende Prozessförderungspflicht verstößt (Senat, Beschluss v.12.02.2015, I-6 W 1/15).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 6 W 46/15
    Vielmehr ist sein Ausgangspunkt, dass die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nicht dazu eingesetzt werden dürfe, dass die Verfahrensbeteiligten in unangemessener Weise von der Stellung prozessual zulässiger Anträge abgehalten werden dürften (VerfGH Sachsen, Beschl. v. 27.09.2010, Vf. 46-IV-10, juris Rz. 12).
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Rechtsprechung
   KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55093
KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,55093)
KG, Entscheidung vom 30.12.2015 - 6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,55093)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 6 W 46/15 (https://dejure.org/2015,55093)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
    Was der Erblasser wirklich gewollt hat, muss das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1983, 383; 1985, 587; 1987, 475) nicht nur auf Grund einer Analyse des Wortlauts, sondern auch unter Auswertung aller ihm zugänglichen - auch außerhalb des Testaments - liegenden Umstände, die zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlich sind, erforschen.

    Dabei geht es um die Klärung der forensisch im Vordergrund stehenden Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH FamRZ 1987, 475, 476).

  • OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen

    Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
    Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1; Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
  • BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei

    Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
    Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1; Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 3 Wx 257/16

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersatzerben für ein insolvent

    Im Rahmen der ergänzenden Testamentsauslegung ist lediglich zu fragen, was nach der festzustellenden Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen gewesen wäre, wenn er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (KG ErbR 2016, 331 [71]).
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