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   OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01   

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https://dejure.org/2001,5220
OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    FGG § 56g; BGB § 1836a; BGB § 1836b;; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2
    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung; Fachkenntnis; Erhöhte Leistung; Vergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Fachausbildung zum Ingenieur-Pädagogen, nutzbare Fachkenntnisse

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01

    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Der Senat nimmt das vorliegende Verfahren erneut zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer wie sie auch hier durch die Instanzgerichte erfolgte, rechtswidrig ist (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 20.10.1999 - 15 W 1637/99

    Erhöhung des Stundensatzes wegen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zum

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine solche Ausbildung vermittelt soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1310).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; BayObLG, a.a.O.; Senat, a.a.O.).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35).
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Im übrigen geht auch das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 14. November 2001 ­ 6 W 488/01 ­ dokumentiert bei JURIS) davon aus, dass die in der früheren DDR erworbene Fachschulausbildung zum Ingenieurpädagogen lediglich eine Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG, nicht aber den von dem Betreuer hier begehrten Stundensatz von 60,-- DM, rechtfertigt.
  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

    Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    d) Es entspricht ferner ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02

    Vergütungsanspruch einer Berufsbetreuerin ; Festsetzung einzelner

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes (zuletzt mit Beschluß vom 14.11.2001 - Az.: 6 W 488/01 m.w.N.) sieht § 56 g FGG lediglich die Festsetzung der vom Betreuer zu beanspruchenden Vergütung, nicht aber die gesonderte Festsetzung einzelner Berechnungselemente des Vergütungsanspruches vor.
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