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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02   

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OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines Barzahlungsrabatts von 10%

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 Prozent; Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung; Übertriebenes Anlocken

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderveranstaltung - Verstoß gegen UWG wegen Rabatten

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 7
    Wettbewerbsrechtliche Zulassung der Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1506
  • MDR 2002, 773
  • GRUR 2002, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
    Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Gewährung eines Barzahlungsrabatts von 10 %, für den aus den bereits genannten Gründen zudem nachvollziehbare sachliche Erwägungen auf Seiten des Verkäufers sprechen, derart übermäßig auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Kaufentscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit der Leistungen, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des versprochenen Vorteils gelangt (vgl. allgemein hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats OLG Report Frankfurt 2001, 211 ­ Kopplungsangebot bei Stromliefervertrag ­ mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
    Die beanstandete Werbung stellt sich aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers ­ auf die es im Wettbewerbsrecht allgemein ankommt (vgl. BGH WRP 2001, 1286, 1289; Mitwohnzentrale) ­ nicht als Ankündigung einer Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar.
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auch wenn 10 % Rabatt noch im Rahmen des üblichen liegen mögen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1506), so sprengt die mit den Gutscheinen verheißene Rabatthöhe doch den Rahmen üblicher Rabattgewährung und macht den beworbenen Sonntagsverkauf zu einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG.
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OLG Celle, 30.01.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10124)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10124)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung der Hinterlegung von verpfändeten Wertpapieren zur Sicherung des Nacherben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nacherbenanspruch; Wertpapierhinterlegung; Unvertretbare Handlung; Zwangsgeld ; Vollstreckung ; Pfandrechtsablösung

  • Wolters Kluwer

    Nacherbenanspruch; Wertpapierhinterlegung; Unvertretbare Handlung; Zwangsgeld ; Vollstreckung ; Pfandrechtsablösung

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