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   KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18   

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https://dejure.org/2018,32969
KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18 (https://dejure.org/2018,32969)
KG, Entscheidung vom 03.08.2018 - 6 W 52/18 (https://dejure.org/2018,32969)
KG, Entscheidung vom 03. August 2018 - 6 W 52/18 (https://dejure.org/2018,32969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen den Nachweis des Erblasserwillens bei Unauffindbarkeit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Echtheit einer Testamentskopie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament nicht auffindbar - und was nun?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 274
  • FamRZ 2019, 1099
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Die Eigenhändigkeit soll nach der Wertung des Gesetzes zudem eine erhöhte Sicherheit vor Verfälschungen des Erblasserwillens bieten (OLG München, Beschluss vom 22.04.2010 zu 31 Wx 11/10, MDR 2010, 1123 - 1124, zitiert nach juris, dort Rdz. 12; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2002 zu 1 Z BR 105/02, FamRZ 2003, 1786 - 1788, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242 - 246, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Die Eigenhändigkeit soll nach der Wertung des Gesetzes zudem eine erhöhte Sicherheit vor Verfälschungen des Erblasserwillens bieten (OLG München, Beschluss vom 22.04.2010 zu 31 Wx 11/10, MDR 2010, 1123 - 1124, zitiert nach juris, dort Rdz. 12; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2002 zu 1 Z BR 105/02, FamRZ 2003, 1786 - 1788, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242 - 246, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).
  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Die Eigenhändigkeit soll nach der Wertung des Gesetzes zudem eine erhöhte Sicherheit vor Verfälschungen des Erblasserwillens bieten (OLG München, Beschluss vom 22.04.2010 zu 31 Wx 11/10, MDR 2010, 1123 - 1124, zitiert nach juris, dort Rdz. 12; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2002 zu 1 Z BR 105/02, FamRZ 2003, 1786 - 1788, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242 - 246, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).
  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Es entspricht jedoch allgemeiner Ansicht, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993 zu 1 Z BR 95/92, NJW-RR 1992, 1358 - 1359, zitiert nach juris, dort Rdz. 18 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Es entspricht jedoch allgemeiner Ansicht, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993 zu 1 Z BR 95/92, NJW-RR 1992, 1358 - 1359, zitiert nach juris, dort Rdz. 18 m.w.N.).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Wenn in einem solchen Fall das Originaltestament nicht mehr vorgelegt werden kann und sich auch nicht bereits beim Nachlassgericht befindet, kann gemäß § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB die Errichtung und der Inhalt eines Testamentes auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2013 zu 2 Wx 41/12, ErbR 2014, 193, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 m.w.N.), wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München, Beschluss vom 13.09.2011 zu 31 Wx 298/11, ZErb 2011, 285 - 288, zitiert nach juris, dort Rdz. 25.).
  • OLG Naumburg, 24.07.2013 - 2 Wx 41/12

    Erbscheinerteilung: Nachweis des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Wenn in einem solchen Fall das Originaltestament nicht mehr vorgelegt werden kann und sich auch nicht bereits beim Nachlassgericht befindet, kann gemäß § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB die Errichtung und der Inhalt eines Testamentes auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2013 zu 2 Wx 41/12, ErbR 2014, 193, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 m.w.N.), wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München, Beschluss vom 13.09.2011 zu 31 Wx 298/11, ZErb 2011, 285 - 288, zitiert nach juris, dort Rdz. 25.).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    Auszug aus KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
    Eine solche Überzeugung lässt sich jedenfalls entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1. nicht schon damit begründen, dass das Originaltestament nach dem Tod des Erblassers nicht mehr - auch nicht von der Beteiligten zu 3. - aufgefunden werden konnte (OLG Köln Beschluss vom 02.12.2006 zu I-2 Wx 550/16, ErbR 2017, 342 - 344, zitiert nach juris, dort Rdz. 34 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 3 Wx 151/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Kopie eines vom

    Wenn in einem solchen Fall das Originaltestament nicht mehr vorgelegt werden kann und sich auch nicht bereits beim Nachlassgericht befindet, kann die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).

    Da es für einen Urkundenverlust vielfältige Erklärungen geben kann, begründet allein die Tatsache, dass das Originaltestament nicht auffindbar ist, noch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser mit Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (Senat FamRZ 2019, 255; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18; KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Den erhöhten Beweisanforderungen im Erbscheinsverfahren im Falle des Fehlens des Originals (vgl. dazu nur KG, Beschluss v. 3.8.2018, 6 W 52/18 m.w.N.) ist damit Genüge getan.
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

    Die Errichtung eines (im Original) nicht mehr vorhandenen Testaments kann allerdings - auch wenn an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen sind - mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

    Notwendig - aber auch ausreichend - für die Feststellung eines wirksamen Testamentswiderrufs im Sinne des § 2255 BGB sind daher unstreitige oder bewiesene Tatsachen, die zumindest in ihrer Gesamtheit indiziell den Schluss auf ein bewusstes Vernichten des Testaments durch den Erblasser in Widerrufsabsicht zulassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris).

  • OLG Rostock, 19.03.2021 - 3 W 13/18

    Testamentswiderruf durch Veränderungen an der Testamentsurkunde durch

    Beweisbelastet für den Widerruf ist derjenige, der seine Rechte aus der gesetzlichen Erbfolge herleiten will (KG, Beschl. v. 03.08.2018, 6 W 52/18, FamRZ 2019, 1099).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 Wx 98/17

    Rechtstellung des Testamentsvollstreckers

    Es müssen Tatsachen vorliegen, die in ihrer Gesamtheit indiziell den Schluss rechtfertigen, der Erblasser habe die Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, sie zu widerrufen (vgl. KG BeckRS 2018, 24823; OLG Köln BeckRS 2016, 20866).
  • OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 266/18

    Unauffindbarkeit Testament - Ungültigkeit

    mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Unauffindbarkeit Testament - Ungültigkeit OLG Köln - Az.: 2 Wx 266 - 270/18 - Beschluss vom 19.07.2018 Die Beschwerden Gemeinschaftliches Testament - Wirksamkeit trotz Ehescheidung? AG Hattingen - Az.: 13 VI 108/18 - Beschluss vom 23.07.2018 Der Testamentswirksamkeit nach Vernichtung des Originals KG Berlin - Az.: 6 W 52/18 - Beschluss vom 03.08.2018 Die Beschwerde des Erbrechtslage - Kinder in Deutschland und in Schweden AG Rosenheim - Az.: VI 2059/14 - Beschluss vom 20.08.2018 1. Der Erbschein Testament zugunsten einer Einrichtung nach § 4 oder 5 LWTG AG Frankenthal - Az.: 2n VI 436/17 - Beschluss vom 23.08.2018 1. Die Erbeinsetzung durch Pflichtteilsstrafklausel AG Rastatt - Az.: 2 VI 123/18 - Beschluss vom 26.08.2018 1. Die zur Erteilung Testamentsauslegung bei Patchwork-Familie OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 6/18 - Beschluss vom 28.08.2018 Die Beschwerde weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Schon nach der alten Rechtslage entsprach es jedoch allgemeiner Auffassung, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (vgl. KG vom 03.08.2018, FGPrax 2018, 274; BayObLG vom 21.07.1992, NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.; OLG Naumburg vom 26.07.2013, BeckRS 2013, 14046 m.w.N.).
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