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   OLG Jena, 22.05.2013 - 6 W 541/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37849
OLG Jena, 22.05.2013 - 6 W 541/12 (https://dejure.org/2013,37849)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.05.2013 - 6 W 541/12 (https://dejure.org/2013,37849)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 6 W 541/12 (https://dejure.org/2013,37849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1960 BGB, 47 FamFG
    Keine rückwirkende Aufhebung der Nachlasspflegschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rückwirkende Aufhebung einer Nachlasspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; FamFG § 47
    Rückwirkung der Aufhebung einer Nachlasspflegschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1960 BGB, 47 FamFG
    Keine rückwirkende Aufhebung der Nachlasspflegschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Aufhebung einer Nachlasspflegschaft kann ausscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückwirkende Aufhebung einer Nachlasspflegschaft kann ausscheiden

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2013 - 6 W 541/12
    Ein berechtigtes Interesse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bereits aufgehobenen Nachlasspflegschaft ist nicht gegeben (§ 62 FamFG, vgl. dazu Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., 2012, § 1960, Rn. 10; ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2009, Az. 15 Wx 225/09 = FamRZ 2010, 1110).
  • OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers; Anforderungen an

    Die Aufhebung erfolgt aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (vgl. OLG Jena, 6 W 541/12, Beschluss vom 22. Mai 2013, zit. nach juris; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 47 Rn. 7; s. a. OLG Frankfurt, 20 W 417/92, Beschluss vom 1. Dezember 1992, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 20 W 328/14

    Erledigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Beendigung der

    Soweit es um Rechtshandlungen der Nachlasspflegerin geht, sind diese in jedem Fall wirksam, selbst wenn die Anordnung der Nachlasspflegschaft im Rechtsmittelzug aufgehoben würde (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 22.05.2013, 6 W 541/12, zitiert nach juris).

    Ein solches liegt jedoch nach ganz herrschender Auffassung (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.05.2013, 6 W 541/12, zitiert nach juris; Zimmermann, a.a.O., Rz. 197b; Hönninger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 1960 Rz. 46; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 1960 Rz. 10; vgl. dazu auch - vor Inkrafttreten des § 62 FamFG - bereits Senat NJW-RR 1995, 391), der der Senat folgt, grundsätzlich nach Aufhebung einer Nachlasspflegschaft nicht vor.

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

    Der Erfolg der Beschwerde führt daher nicht dazu, dass die weitere Beteiligte zu 1) ex tunc wieder als Betreuerin eingesetzt wird (vgl. für Nachlassverwalter/Nachlasspflegschaft: OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2018 - 6 W 19/18, BeckRS 2017, 141725 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2016 - 3 Wx 38/16, BeckRS 2016, 18615, Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 22.05.2013 - 6 W 541/12, bei juris, Rn. 9 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2010 - 15 Wx 28/10, BeckRS 2010, 19229 sowie für die Pflegschaft: OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2017 - 11 WF 1214/16, BeckRS 2017, 104589, Rn. 7 und BayObLG, Beschluss vom 08.10.1987 - …
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