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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3888
OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung zivilrechtlicher deliktischer Schadensersatzansprüche; Anspruch auf Schadensersatz wegen Körperverletzung; Abstellen auf eine strafrechtliche Verurteilung für den zivilrechtlichen Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; BGB § 421; BGB § 422; BGB § 423
    Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche beginnt nicht erst mit der Rechtskraft eines Strafverfahrens gegen den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852 (a.F.) § 195 § 199 § 852 (n.F.)
    Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des Schädigers

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 O 80/01
  • OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 750
  • VersR 2003, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957; Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist.

    Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Demgemäß entfaltete der Vergleich hier lediglich Einzelwirkung, was im Zweifel ohnehin anzunehmen ist (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942).

  • OLG Köln, 17.12.1993 - 19 U 135/93

    Wirkung des Erlaßvertrages mit beschränkter Gesamtwirkung - Gesamtschuldner,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).

  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).

  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).
  • OLG Hamm, 19.01.1994 - 32 U 95/93

    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Das Landgericht stützt sich zur Begründung seiner Auffassung auf ein Urteil des früheren 32. Zivilsenats des OLG Hamm ( 32 U 95/93 vom 19.1.1994, NJW-RR 94, 896 = VersR 94, 829).
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86

    Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Ist festzustellen, dass sie nicht auf ein nachlässiges Verhalten zurückzuführen ist, dann kann eine Zustellung sogar dann noch als "demnächst" i. S. d. § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt sein, wenn sie fast acht Monate nach Klageeinreichung erfolgt (vgl. BGH NJW 88, 411).
  • AG Reutlingen, 08.09.1992 - 8 C 1108/92

    Anspruch auf Beseitigung von einer Parabolantenne; Herausragende Bedeutung von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Das Landgericht stützt sich zur Begründung seiner Auffassung auf ein Urteil des früheren 32. Zivilsenats des OLG Hamm ( 32 U 95/93 vom 19.1.1994, NJW-RR 94, 896 = VersR 94, 829).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91

    Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Anderseits reicht mitunter die strafrechtliche Verurteilung für den zivilrechtlichen Verjährungsbeginn nicht einmal aus (vgl.BGH NJW-RR 90, 606 = VersR 90, 539 = DRSp-ROM 1992/1415); entscheidend bleibt die Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen (so auch OLG München OLGR 98, 347).
  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 340/88

    Ansprüche auf Provisionen aus der Tätigkeit als Vermittler von Kaufverträgen über

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Allein aus dem Umstand, dass die Klage unter der darin angegebenen Anschrift dem Beklagten zu 3) nicht zugestellt werden konnte, weil dieser nicht mehr unter der aus dem Strafverfahren bekannten Anschrift wohnte und der Kläger die neue Anschrift noch ermitteln musste, ergibt sich noch nicht, dass sich der Kläger in bezug auf die Angabe der Anschrift der Beklagten zu 3) nachlässig verhalten hat (vgl. BGHR ZPO § 270 Abs. 3 - demnächst 5).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90

    Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die

  • BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89

    Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten

  • BGH, 13.01.2000 - IX ZR 11/99

    Haftungsbefreiung eines Mitbürgen

  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88

    Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91

    Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • OLG Bremen, 03.03.1998 - 1 W 11/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

  • OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

    Es muss dem Anspruchssteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).

    Jedenfalls kann nicht generell angenommen werden, dass der Anspruchsinhaber den Abschluss des Strafverfahrens abwarten dürfe mit dem Argument, dass erst zu diesem Zeitpunkt eine zuverlässige Beurteilung der dem Beklagten gegenüber erhobenen Beschuldigungen möglich sei, insbesondere kann die strafrechtliche Beurteilung eine andere sein, weshalb auch der Frage einer Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung zukommt (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 28.11.2013, Az.: 4 U 401/12; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13

    Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher

    Allerdings muss dem Anspruchsteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2001, 6 W 59/01, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung OLG Hamm, Beschl. vom 28.12.2001 - 6 W 59/01:, OLGR 2002, 157 mit zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart, a.a.O. BGH, Urteil vom 18. Januar 2000, Az: VI ZR 375/98, NJW 2000, 953 - 954).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5499
OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Kosten; Fotokopierkosten; Erstattungsfähigkeit; Fotokopiermöglichkeit; Besondere Vergütungspflicht; Anwalt ; Mandant

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 91 I; ; BRAGO § 27 I Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Notwendige Kosten - Fotokopien des Anwalts - Kopiermöglichkeit des Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1645
  • MDR 2001, 772
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14

    Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung

    Nach den §§ 525 Satz 1, 296a ZPO können nämlich im Berufungsverfahren nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, Angriffs- und Verteidigungsmittel - vorbehaltlich der Regelungen in § 296a Satz 2 in Verbindung mit den §§ 156, 283 ZPO - nicht mehr vorgebracht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 291/13, NJOZ 2014, 1888, 1890; BayVerfGH, Entscheidung vom 06.04.2001 - Vf. 41-VI-00, NJW-RR 2001, 1645, 1646 [OLG Frankfurt am Main 25.04.2001 - 6 W 59/01] ; Oberheim, in: Eichele/Hirtz/Oberheim (Hrsg.), Berufung im Zivilprozess, 4. Aufl. 2014, Kap. 9, Rdnr. 184).
  • LAG Hamburg, 09.01.2003 - 6 Ta 30/02

    Erstattung von Kopier- und Porto sowie Reisekosten im arbeitsgerichtlichen

    Zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der Fotokopier- und Portokosten hat sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezogen.

    Soweit sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezieht, trifft dieser Beschluss nicht den vorliegenden Sachverhalt.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - I-6 W 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10505
OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - I-6 W 59/01 (https://dejure.org/2002,10505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2002 - I-6 W 59/01 (https://dejure.org/2002,10505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2002 - I-6 W 59/01 (https://dejure.org/2002,10505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung FN / AN, FN als arbeitnehmerähnliche Person, Betriebspflicht, stationärer Vertrieb, Öffnungszeiten, wirtschaftliche Unmöglichkeit der Beschäftigung von Hilfskräften

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 6 O 631/00
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - I-6 W 59/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
    Hierfür kommt es darauf an, ob nach den Umständen des Einzelfalles der Verpflichtete die Dienste in der Stellung eines selbständigen Unternehmers leistet oder ob er diese als Arbeitnehmer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG oder als arbeitnehmerähnliche Person nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG erbringt (BGH WM 2000, 638, 639).

    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BGH WM 2000, 638, 639, 640 m.w.N.).

    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974).

    Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH WM 2000, 638, 640).

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass das Maß der Abhängigkeiten nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und dass die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH WM 2000, 638, 640).

    Den Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat auf ein Fünftel des sich aus Klage und Hilfswiderklage ergebenden Wertes der Hauptsache (§ 19 Abs. 1 GKG) festgesetzt (vgl. hierzu BGH WM 2000, 638, 640).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974).
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