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   OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16   

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https://dejure.org/2016,15727
OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16 (https://dejure.org/2016,15727)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.06.2016 - 6 W 6/16 (https://dejure.org/2016,15727)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 6 W 6/16 (https://dejure.org/2016,15727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum unerlaubten Download

  • internetrechtsiegen.de

    Urheberrechtsverletzung - Filesharing - Streitwert bei Unterlassungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 48; RVG § 32 f
    Streitwert Unterlassungsklage; File-Sharing; Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; GKG § 48 ; RVG § 32 f
    Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum unerlaubten Download

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert bei Verletzung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts an einem Computerspiel durch File-Sharing

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2016, 1063
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    (von Wolff in Wandtke/Bullinger, 4. Aufl. 2014, § 97 RdNr. 69, 74; BGH GRUR 2016, 176, 182 RdNr. 65), jedoch - von den GEMA-Fällen abgesehen - kein darüberhinausgehender Aufschlag, durch den etwa das Verschulden des Verletzers noch angemessen berücksichtigt werden könnte (kritisch hierzu im Hinblick auf Art. 13 Abs. 1 Satz 2 b der Richtlinie 2004/48/EG - Enforcement-Richtlinie - von Wolff aaO. RdNr. 82 f).

    Jedenfalls lässt sich ein solcher Faktor den jüngst veröffentlichten Entscheidungen Tauschbörse 1, 11 und III (BGH GRUR 2016, 176, 184 und 191) nicht entnehmen.

    Dabei wird jedoch übersehen, dass Anbieter und Tauschpartner im Rahmen des "File-Sharing" nicht dieselbe Rechtsverletzung begehen (BGH GRUR 2016, 176, 182 RdNrn. 63 f - Tauschbörse I; BGH GRUR 2016, 2016, 184, 188 RdNr. 51 - Tauschbörse II; BGH GRUR 2016, 191, 196 RdNr. 56 - Tauschbörse III; Schaub GRUR 2016, 152, 156).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    In drei weiteren kürzlich entschiedenen, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlichten Fällen (I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15 und I ZR 44/15; Pressemitteilung Nr. 86/2016 vom 12.5.2016) hat er es ausdrücklich für fehlerhaft gehalten, den Streitwert aus der Verdoppelung des erstattungsfähigen Lizenzschadens abzuleiten und dies damit begründet, dass die zukünftige Bereitstellung eines Werks in einer Internettauschbörse nicht nur dessen Lizenzierung, sondern seine kommerzielle Auswertung insgesamt zu beeinträchtigen drohe.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Sachgerecht ist dies dann, wenn sich die Beeinträchtigung des Verletzten im Wesentlichen in der unerlaubten Nutzung des Werks durch den Verletzer erschöpft, wie es etwa der Fall ist, wenn urheberrechtswidrig Bilder für eigene Zwecke verwendet werden (s. auch Senat, B. v. 20.1.2015 - 6 W 36/14 -, SchlHAnz 2016, 36 zu Zuständigkeitsstreitwert: vierfacher Lizenzwert bei Verkauf eines Bootleg; Senat, B. v. 9.7.2009 - 6 W 12/09 -, SchlHAnz 2009, 362: dreifacher Wert für Verwendung eines Kartenausschnitts; weitere Beispiele etwa OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227: zehnfacher Lizenzwert für Lichtbildnutzung; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39 : doppelter Lizenzwert für Lichtbildnutzung).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Sachgerecht ist dies dann, wenn sich die Beeinträchtigung des Verletzten im Wesentlichen in der unerlaubten Nutzung des Werks durch den Verletzer erschöpft, wie es etwa der Fall ist, wenn urheberrechtswidrig Bilder für eigene Zwecke verwendet werden (s. auch Senat, B. v. 20.1.2015 - 6 W 36/14 -, SchlHAnz 2016, 36 zu Zuständigkeitsstreitwert: vierfacher Lizenzwert bei Verkauf eines Bootleg; Senat, B. v. 9.7.2009 - 6 W 12/09 -, SchlHAnz 2009, 362: dreifacher Wert für Verwendung eines Kartenausschnitts; weitere Beispiele etwa OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227: zehnfacher Lizenzwert für Lichtbildnutzung; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39 : doppelter Lizenzwert für Lichtbildnutzung).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Dabei wird jedoch übersehen, dass Anbieter und Tauschpartner im Rahmen des "File-Sharing" nicht dieselbe Rechtsverletzung begehen (BGH GRUR 2016, 176, 182 RdNrn. 63 f - Tauschbörse I; BGH GRUR 2016, 2016, 184, 188 RdNr. 51 - Tauschbörse II; BGH GRUR 2016, 191, 196 RdNr. 56 - Tauschbörse III; Schaub GRUR 2016, 152, 156).
  • OLG Schleswig, 20.01.2015 - 6 W 36/14

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Sachgerecht ist dies dann, wenn sich die Beeinträchtigung des Verletzten im Wesentlichen in der unerlaubten Nutzung des Werks durch den Verletzer erschöpft, wie es etwa der Fall ist, wenn urheberrechtswidrig Bilder für eigene Zwecke verwendet werden (s. auch Senat, B. v. 20.1.2015 - 6 W 36/14 -, SchlHAnz 2016, 36 zu Zuständigkeitsstreitwert: vierfacher Lizenzwert bei Verkauf eines Bootleg; Senat, B. v. 9.7.2009 - 6 W 12/09 -, SchlHAnz 2009, 362: dreifacher Wert für Verwendung eines Kartenausschnitts; weitere Beispiele etwa OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227: zehnfacher Lizenzwert für Lichtbildnutzung; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39 : doppelter Lizenzwert für Lichtbildnutzung).
  • OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11

    Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Das OLG Köln hat in dem in der Klagschrift (S. 23, Bl. 12 d. A.) genannten Beschluss vom 09.09.2011 - 6 W 165/11 - nicht, wie von der Klägerin vorgetragen, 20.000,- EUR, sondern 15.000,- EUR angesetzt.
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
    Sachgerecht ist dies dann, wenn sich die Beeinträchtigung des Verletzten im Wesentlichen in der unerlaubten Nutzung des Werks durch den Verletzer erschöpft, wie es etwa der Fall ist, wenn urheberrechtswidrig Bilder für eigene Zwecke verwendet werden (s. auch Senat, B. v. 20.1.2015 - 6 W 36/14 -, SchlHAnz 2016, 36 zu Zuständigkeitsstreitwert: vierfacher Lizenzwert bei Verkauf eines Bootleg; Senat, B. v. 9.7.2009 - 6 W 12/09 -, SchlHAnz 2009, 362: dreifacher Wert für Verwendung eines Kartenausschnitts; weitere Beispiele etwa OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227: zehnfacher Lizenzwert für Lichtbildnutzung; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39 : doppelter Lizenzwert für Lichtbildnutzung).
  • LG Flensburg, 31.08.2017 - 8 O 9/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Anschlussinhabers für

    Allerdings kann die Klägerin von der Beklagten lediglich Rechtsanwaltskosten für das vorgerichtliche Abmahnschreiben nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR verlangen, den das Gericht als Gegenstandswert des mit dem vorgerichtlichen Abmahnschreiben vom 8.12.2011 geltend gemachten Unterlassungsbegehrens für angemessen hält (vergleiche OLG Schleswig, Beschluss vom 14.6.2016, Aktenzeichen 6 W 6/16, Rn. 4 ff.).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
    24 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13.06.2016 - Az. 6 W 6/16 ).
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