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   OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,471
OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerrufsbelehrung im Scrollkasten - Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt, in dem nur ein kleiner Teil des Belehrungstextes sichtbar ist, kann dies die Verständlichkeit der Belehrung in einer dem Gesetz nicht mehr ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 3, 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV
    Abmahnung wegen AGB in zu kleiner Scroll-Box!

  • Justiz Hessen

    § 305 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 312c BGB, § 475 BGB
    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbsverstoß; Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung im Scrollkasten einer Internetseite

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Darstellung der AGB und der Widerrufsbelehrung in einem kleinen Scrollfeld und zur Übervorteilung durch unwirksame AGB-Klauseln

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame AGB-Klauseln und solche in zu kleinen Scroll-Boxen sind wettbewerbswidrig

  • JurPC

    Unwirksame AGB als Wettbewerbshandlung

  • aufrecht.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollfenster

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Klausel unwirksam - Wettbewerbswidrigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Widerrufsbelehrung in Scrollkasten und AGBs wettbewerbswidrig

  • kanzlei.biz

    Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 308; ; BGB § 312 c; ; BGB § 475; ; UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • sewoma.de

    Belehrungen für Verbraucher in engen sog. "Scrollboxen" auf der Handelsplattform eBay sind wettbewerbswidrig

  • haerting.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Darstellung der AGB und der Widerrufsbelehrung in einem kleinen Scrollfeld ist unzulässig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln - Wettbewerbshandlung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahngefahr: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Widerrufsbelehrung Platzierung und Inhalt

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3, 4 UWG
    Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3, 4 UWG
    Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planmäßige Übervorteilung von Kunden durch die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln; Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung; Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbshandlung; Voraussetzungen für die Annahme einer Wettbewerbsabsicht bei einem ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverstoß wegen unzulässiger AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung in Scrollfenster erlaubt?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    AGB und Widerrufsbelehrung in der von eBay zur Verfügung gestellten Scrollkästen unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Vorsicht vor unwirksamen AGB-Klauseln

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    AGB und Widerrufsbelehrung in Scrollbox unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung und AGB in kleiner Scrollbox

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scrollbox für AGB - ausreichende Größe

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • internetrecht-infos.de (Kurzanmerkung)

    Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein

  • internetrecht-infos.de (Kurzanmerkung)

    Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 603
  • MIR 2007, Dok. 232
  • K&R 2007, 417
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Eine solche Absicht ist bei einem laufenden Verstoß gegen Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht regelmäßig zu bejahen (vgl. hierzu bereits Senat GRUR-RR 07, 56).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 6 W 205/06

    eBay; Internet; Klausel; AGB; Transparenzgebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Eine andere Beurteilung kann nur ausnahmsweise dann geboten sein, wenn auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles der Rechtsverstoß zu keiner konkreten Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers führt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27.11.2006 - 6 W 205/06), solche Umstände sind hier nicht gegeben.
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 6 W 28/07

    Anforderungen an Jahresabrechnung des Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Der Tatsache, dass der klagende Mitbewerber in Fällen der vorliegenden Art nur in geringfügigem Ausmaß in seinen eigenen geschäftlichen Interessen berührt wird, kann und muss im Rahmen der Streitwertbemessung Rechnung getragen werden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 5.3.2007 - 6 W 28/07 - m.w.N.).
  • KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05

    Wettbewerbsverstoß: Unwirksame AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 116/05

    "Der Online-Branchenführer"; Bestimmtheit von Klageanträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nichts anderes gilt für die Verwendung unwirksamer oder nicht wirksam vereinbarter AGB-Klauseln (vgl. Senat, Urteil vom 1.12.2005 - 6 U 116/05); in diesem Fall ergibt sich die Planmäßigkeit des Vorgehens schon daraus, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen stets für eine Vielzahl von Geschäften verwendet werden.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. OLGR 2007, 585 f.) war es schon vor dem 12.12.2007, dem Datum ab dem die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anzuwenden ist, wettbewerbsrechtlich unzulässig, durch eine Berufung auf unzulässige AGB-Klauseln die Früchte wettbewerbswidrigen Verhaltens zu vereinnahmen.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. OLGR 2007, 585 f.) war es schon vor dem 12.12.2007, dem Datum ab dem die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anzuwenden ist, wettbewerbsrechtlich unzulässig, durch eine Berufung auf unzulässige AGB-Klauseln die Früchte wettbewerbswidrigen Verhaltens zu vereinnahmen.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Denn auch aus solchen Verstößen zieht der Unternehmer möglicherweise dann einen geschäftlichen Vorteil, wenn der Verbraucher nach Abschluss eines Vertrages wegen der unzureichenden Belehrung in Unkenntnis der Rechtslage von der Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrechts Gebrauch macht oder von der Ausübung sonstiger in Wahrheit bestehender, in den AGB-Klauseln jedoch ausgeschlossener Rechte abgehalten wird (Senat, Beschl. v. 09.05.2007 - 6 W 61/07 - OLGR 2007, 585, 586).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 6 W 54/08

    AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

    Der Senat hält insoweit an seiner, den Parteien bekannten, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 W 61/07 (OLGR 2007, 585 f.) fest.
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2007 - 8 O 35/07

    Preisklarheit bei Internetvertragsfalle.

    Die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt zugleich ein unlauteres Handeln im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wenn gegen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB oder gesetzliche verbraucherschützende Informationspflichten (zum Beispiel nach der BGB-InfoV) verstoßen wird (Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 4 UWG, R. 11.156; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 09.05.2007 Az. 6 W 61/07 und vom 03.07.2007 Az. 6 W 87/07).
  • KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08

    Unterlassungsklageverfahren in Wettbewerbssachen: Berechtigtes Interesse des

    Ihr Zweck ist nicht nur der Schutz der Vertragpartner vor Benachteiligung durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit, sondern auch die Abwendung von Nachteilen, die dem Wirtschaftsverkehr durch den nicht funktionierenden  Konditionenwettbewerb im Wirtschaftsverkehr drohen (Köhler, a.a.O., Rdnr. 11.156 e; OLG Frankfurt CR 2008, 124 f).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 W 61/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17801
OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,17801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,17801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,17801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Rechtsanwalts; Bewertung einzelner Leistungsposten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Zutritt der Klägerin zur Verbrauchsstelle; Grundlage zur Berechnung der Streitwertaddition

  • OLG Brandenburg PDF
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