Weitere Entscheidung unten: KG, 25.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 61/16   

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https://dejure.org/2016,15096
OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2016,15096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2016,15096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2016,15096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit infolge Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227
    Befangenheit; Terminsverlegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 227
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Terminsverlegung zurückgewiesen: Richter befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Terminsverlegung zurückgewiesen: Richter befangen? (IBR 2016, 621)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 61/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
  • OLG Bremen, 20.04.2015 - 5 UF 96/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 61/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
  • OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20

    Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit

    Nach alledem begründet auch die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil eine Terminsverlegung nach §§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, 227 Abs. 1 ZPO nur beim Vorliegen erheblicher Gründe in Betracht kommt (vgl. Senat , Beschluss vom 6. April 2020 - 9 WF 204/20 - BGH, NJW 2006, 2492, 2494, Rdnr. 31; OLG Brandenburg, FamRZ 2020, 183, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2019, 1084, 1084, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 6 W 61/16 -, juris, Rdnr. 3).
  • OLG München, 15.11.2022 - 5 U 4518/19

    Zweites Versäumnisurteil, Terminsverlegungsantrag, Ablehnungsgesuch,

    Anders liegt es ausnahmsweise dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, Rn.31 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 6 W 61/16 -, Rn.3 juris).
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.2017 - 6 W 61/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17307
KG, 25.04.2017 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2017,17307)
KG, Entscheidung vom 25.04.2017 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2017,17307)
KG, Entscheidung vom 25. April 2017 - 6 W 61/16 (https://dejure.org/2017,17307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1371 Abs 1 BGB, § 1931 Abs 1 BGB, § 1931 Abs 3 BGB, § 2247 BGB
    Nachlasssache: Auslegung eines fälschlich nach italienischem Erbrecht verfassten Testaments eines deutschen Erblassers

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Nachlassverfahren; Auslegung einer unter irrtümlicher Zugrundelegung italienischen Nachlassrechts abgefassten letztwilligen Verfügung

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Nachlassverfahren; Auslegung einer unter irrtümlicher Zugrundelegung italienischen Nachlassrechts abgefassten letztwilligen Verfügung

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Nachlassverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Nachlassverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus KG, 25.04.2017 - 6 W 61/16
    Denn die Berücksichtigung des Zustandekommens einer letztwilligen Verfügung unter dem Einfluss ausländischen Rechts bei der Testamentsauslegung - bei irrtümlicher Zugrundelegung bezeichnet als sogen. Handeln unter falschem Recht (vgl. BayObLGZ 2003, 68-87, Rn. 65; BayObLGZ 1995, 366-374 Rn. 40; Palandt-Thorn a.a.O. Rn. 12 m.w.N.; Staudinger-Dörner, 2007, Art. 25 EGBGB Rn. 274; ) - bedeutet zwar nicht, wie zu Recht angeführt wird, dass nun das ausländische Recht Anwendung fände.
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 25.04.2017 - 6 W 61/16
    Zur Ermittlung des Inhalts der einzelnen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testamentes, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256; Palandt-Weidlich a.a.O. Rn. 2).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Auszug aus KG, 25.04.2017 - 6 W 61/16
    Denn die Berücksichtigung des Zustandekommens einer letztwilligen Verfügung unter dem Einfluss ausländischen Rechts bei der Testamentsauslegung - bei irrtümlicher Zugrundelegung bezeichnet als sogen. Handeln unter falschem Recht (vgl. BayObLGZ 2003, 68-87, Rn. 65; BayObLGZ 1995, 366-374 Rn. 40; Palandt-Thorn a.a.O. Rn. 12 m.w.N.; Staudinger-Dörner, 2007, Art. 25 EGBGB Rn. 274; ) - bedeutet zwar nicht, wie zu Recht angeführt wird, dass nun das ausländische Recht Anwendung fände.
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