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   OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99   

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https://dejure.org/2000,6672
OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel bei mangelnder Provider-Kontrolle

  • beck.de (Leitsatz)

    Pflicht des Unterlassungsschuldners bei Neufassung der Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 24
  • MMR 2001, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 6 W 77/13

    Kostenentscheidung

    a) Die Entscheidung des Senats vom 5.5.2000 (nicht 2010) - 6 W 61/99 -, auf die sich die Gläubigerin in der Beschwerdebegründung bezieht, betraf einen anders gelagerten Sachverhalt: Dort hatte der Schuldner nicht ausreichend sichergestellt, dass ein auf seiner eigenen Homepage vorhandenes Lichtbild ordnungsgemäß entfernt worden war.

    Der zitierte Beschluss des Senats vom 5.5.2000 (6 W 61/99) lässt sich für die Auffassung von Ahrens nicht heranziehen, da dort der Gläubiger keinen bezifferten Antrag gestellt hatte (so auch in dem Beschluss des OLG München vom 1.8. 1990 - 21 W 1725/90 - NJW-RR 1991, 1086, 1087, in dem daher die Frage offen gelassen worden ist).

  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Unter den gegebenen Umständen oblag es dem Schuldner insbesondere, die Präsenz nur der Neufassung im Internet zu überprüfen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 in juris Rn. 4; OLG Celle WRP 2015, 475 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] in juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 6 W 132/06

    Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten

    Dementsprechend hat er seine Mitarbeiter sorgfältig zur Einhaltung des Verbots anzuhalten und diese zu kontrollieren (vgl. z. B. OLG Nürnberg WRP 1999, 1184 f; Senat GRUR-RR 2001, 24).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Der Schuldner hat mit dem notwendigen Nachdruck und durch geeignete und zumutbare Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren, dass in Internetwerbeauftritten mit ihr zusammenarbeitender Unternehmen die gerichtlich verbotenen Angaben nicht mehr so enthalten sind, dass sie von Dritten aufgerufen werden können (Senat, GRUR-RR 2001, 24; Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 6 W 51/06).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Beauftragte gehört es auch, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 - Homepage-Gestaltung).
  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08

    Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung seiner Homepage untersagt worden, so muss er nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Köhler, aaO).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 30/08

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte

    Zur Unterbindung von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte kann es gehören, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rz. 161; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Auflage 2008, Rz. 6.7).
  • KG, 24.03.2017 - 5 W 28/17

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstöße gegen einstweilige Verfügungen;

    Hierzu gehört allgemein und auch vorliegend die Pflicht des Schuldners, dass er zeitnah kontrolliert, ob von ihm beauftragte Änderungen seines Internetauftritts auch tatsächlich vollzogen worden sind (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24, Tz 4 in juris; OLG Stuttgart WRP 2016, 773, Tz 38 in juris; Brüning, aaO, Rn 308).
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