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   OLG Koblenz, 20.12.2012 - 6 W 615/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40456
OLG Koblenz, 20.12.2012 - 6 W 615/12 (https://dejure.org/2012,40456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2012 - 6 W 615/12 (https://dejure.org/2012,40456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 6 W 615/12 (https://dejure.org/2012,40456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Stubbi

    Markenschutz: Zulässigkeit der Werbung mit der Marke "STUBBI"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Markenverletzung bei regional bedingter beschreibender Nutzung der Marke / "Stubbi"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang der Wortmarke "STUBBI"

  • kanzlei.biz

    Mit "Stubbi" darf nur in Koblenz geworben werden

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit der Werbung mit der Marke "STUBBI"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 23 Nr. 2
    Schutzumfang der Wortmarke "Stubbi"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    In Koblenz ansässige Brauerei darf mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Brauerei darf mit Beschreibung "Stubbi-Flasche” werben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Wortmarken - "Stubbi" steht für Flaschenform, nicht für das Bier darin

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Brauerei darf mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Brauerei darf weiterhin mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben - Verwendung lediglich als beschreibender Hinweis auf Flaschenform

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Brauerei darf mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In Koblenz ansässige Brauerei darf mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marke "STUBBI" wird im Raum Koblenz nicht durch Verwendung des Begriffs "Stubbi-Flasche" verletzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Brauerei darf mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung fremden Markenrechts durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als beschreibenden Hinweis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Brauerei darf weiter mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben - "Stubbi" weist auf charakteristische Flaschenform hin, nicht auf bestimmte Biersorte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stubbi vs. Steinie - Keine Markenverletzung bei beschreibender Nutzung einer Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 293
  • BB 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 95/10

    Verwechslungsgefahr der Marken "Flip-Flop" und "fitflop"

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2012 - 6 W 615/12
    (4) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre Auffassung, es handele sich bei der Werbung der Beklagten zu 1) nicht um eine beschreibende Angabe, auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Dezember 2011 (Az.: I - 20 U 95/10, GRUR-RR 2012, 470).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2012 - 6 W 615/12
    Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht (Art. 6 Markenrichtlinie) oder - mit den damit inhaltlich übereinstimmenden Worten des § 23 MarkenG - nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 42/07 - DAX, BGHZ 181, 77, Tz. 27 m.w.Nachw., zit. nach juris).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2012 - 6 W 615/12
    Durch sie soll daher ausgeschlossen werden, dass der Markenschutz zu einem Verbot der Verwendung beschreibender Angaben führen kann, die Wettbewerber zur Bezeichnung von Merkmalen ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden wollen (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 209/06 - POST/RegioPost, GRUR 2009, 678, Tz. 27 m.w.Nachw., zitiert nach juris).
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