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   OLG Hamburg, 21.09.2011 - 6 W 64/11   

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https://dejure.org/2011,24834
OLG Hamburg, 21.09.2011 - 6 W 64/11 (https://dejure.org/2011,24834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2011 - 6 W 64/11 (https://dejure.org/2011,24834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2011 - 6 W 64/11 (https://dejure.org/2011,24834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3589
  • MDR 2012, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 07.06.2013 - 8 W 29/13

    PKH-Antrag: Voraussetzung für eine Zahlungsanordnung aus dem Vermögen eines

    Der Hilfsbedürftige darf durch die Prozesskostenbewilligung nicht schlechter stehen als eine nicht die Prozesskostenhilfe beanspruchende Partei (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 21.09.2011 - 6 W 64/11, NJW 2011, 3589, Tz. 4; vgl. auch Kammergericht Beschluss vom 06.01.1982 - 18 WF 5682/81, RPfleger 1984, 477; vgl. Münchener Kommentar/ Motzer, a.a.O., § 120 ZPO, Rdnr. 9; Musielak/ Fischer, ZPO, 10. Auflage, § 120 ZPO, Rdnr. 3; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 120 ZPO, Rdnr. 16).

    Auch wenn der Beklagte später Kosten schulden sollte, kann er nicht gezwungen sein, bei der Staatskasse zukünftige Gebühren anzusparen, während er sie nach der Tendenz des Gesetzes nur abzahlen soll (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 21.09.2011 - 6 W 64/11, a.a.O., Tz. 5; vgl. auch Kammergericht Beschluss vom 06.01.1982 - 18 WF 5682/81,a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 10 U 9/21

    Prozessführungskosten im Sinne der Prozesskostenhilfe bei vergangenen und

    Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, wonach im Rahmen des § 115 Abs. 4 ZPO die voraussichtlichen Gerichtsgebühren (jedenfalls) der laufenden Instanz für beide Seiten und unabhängig von der Frage der jeweiligen Fälligkeit oder Vorschusspflicht zu berücksichtigen sind (ausführlich Dölling, NJW 2016, 207, 208 ff.; siehe außerdem BayVGH, Beschluss vom 25.1.2019, 22 C 18.2625; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.9.2011, 6 W 64/11; Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 115 Rn. 62; Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 115 Rn. 56).
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