Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36923
OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19 (https://dejure.org/2019,36923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2019 - 6 W 64/19 (https://dejure.org/2019,36923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2019 - 6 W 64/19 (https://dejure.org/2019,36923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,36923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung nach § 5a Abs. 6 UWG durch als Presseartikel getarnte Werbung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung in Presseartikel

  • kanzlei.biz (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Pressebeitrag kann unlautere Werbung sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung durch vorgetäuschten Presseartikel

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Abdruck einer Pressemitteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Grundlage des Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag aufgrund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung bemisst (BGH GRUR 2013, 644 Rn. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V).

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Inhalt des Berichts, dessen Anlass und Aufmachung sowie die Gestaltung und Zielsetzung des Presseorgans, zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 644 Rn. 16 - Preisrätselgewinnauslobung V zu § 4 Nr. 3 UWG a. F.).

    cc) Eine Verschleierung liegt vor, wenn die Handlung so vorgenommen wird, dass der Werbecharakter nicht klar und eindeutig zu erkennen ist (BGH GRUR 2013, 644 Rn. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V).

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse oder der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt (BGH GRUR 2015, 906 Rn. 37 - TIP der Woche).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 6 U 76/16

    Wettbewerbsrecht: Geschäftliche Handlung im Rahmen eines wissenschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Auf ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien des Verfahrens kommt es hingegen nicht an, wenn es - wie hier - um den Vorwurf der Förderung fremden Absatzes geht (Senat, WRP 2017, 875 - Unterkieferprotrusionsschienen).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Ein objektiver Zusammenhang im Sinne des § 2 I Nr. 1 UWG mit der Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens ist daher zu verneinen, wenn der Beitrag allein der Information und Meinungsbildung seiner Adressaten dient (BGH GRUR 2015, 694 Rn. 34 - Bezugsquellen für Bachblüten; GRUR 2012, 74Rn. 15 - Coaching-Newsletter; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Der Leser erwartet, dass redaktionelle Beiträge auf eigenen journalistischen Recherchen beruhen (BGH GRUR 1997, 914, 916 - Die Besten II), was vorliegend offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Ein objektiver Zusammenhang im Sinne des § 2 I Nr. 1 UWG mit der Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens ist daher zu verneinen, wenn der Beitrag allein der Information und Meinungsbildung seiner Adressaten dient (BGH GRUR 2015, 694 Rn. 34 - Bezugsquellen für Bachblüten; GRUR 2012, 74Rn. 15 - Coaching-Newsletter; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker).
  • BGH, 05.09.2006 - VI ZB 65/05

    Auslegung des Verzichts auf eine Begründung der dem Gericht nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 W 64/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann jedoch allein aus diesem Umstand nicht auf einen Rechtsmittelverzicht geschlossen werden (BGH NJW 2006, 3498; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 91a, Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht