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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10   

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OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10 (https://dejure.org/2011,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2011 - 6 W 65/10 (https://dejure.org/2011,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2011 - 6 W 65/10 (https://dejure.org/2011,10894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizielle Bedeutung der eigenen Streitwertangaben des Klägers zu Beginn des Verfahrens für die Bewertung des mit einem Unterlassungsbegehren verfolgten Interesses; Streitwert einer Klage auf Unterlassung einer Patentverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung einer Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte geben grundsätzlich angemessen hohe Streitwerte an - OLG Frankfurt grenzt sich vom OLG Düsseldorf ab

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Indizwirkung von Streitwertangaben

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10
    Dies gilt auch für Patentverletzungsverfahren; auch in solchen Verfahren ist es daher für eine Bemessung des Streitwerts in der Regel nicht erforderlich, eine über die restliche Laufzeit des Patents angestellte Lizenzbetrachtung vorzunehmen (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II).

    3 2. Demgegenüber vertritt der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einer Entscheidung vom 10.5.2011 (I-2 W 15/11, GRUR-RR 2011, 341) - jedenfalls für den Bereich der Patentstreitsachen - eine von diesen Grundsätzen abweichende Auffassung.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10
    Daher ist unter diesen Voraussetzungen auch die obsiegende Partei (ausnahmsweise) durch einen zu niedrigen Streitwert beschwert (vgl. Senat, Beschl. v. 13.8.2009 - 6 W 182/08; im Anschluss an Oberlandesgericht Düsseldorf - 5. Zivilsenat, Beschl. v. 16.6.2005 - 5 W 13/05; MDR 2006, 297).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10
    Daher ist unter diesen Voraussetzungen auch die obsiegende Partei (ausnahmsweise) durch einen zu niedrigen Streitwert beschwert (vgl. Senat, Beschl. v. 13.8.2009 - 6 W 182/08; im Anschluss an Oberlandesgericht Düsseldorf - 5. Zivilsenat, Beschl. v. 16.6.2005 - 5 W 13/05; MDR 2006, 297).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 11 W 8/20

    Streitwert bei Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen

    Da der Anspruchsteller zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Antragsschrift nicht sicher abschätzen kann, ob sein Antrag Erfolg haben wird, ist er von sich aus gehalten, sein wirtschaftliches Interesse an der Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes realistisch einzuschätzen ( OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 03. November 2011 - 6 W 65/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 15.1.2020, 6 W 119/19 ).
  • LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20

    Werbung; Corona; Vitalpilze

    Maßgeblich war hierbei die Streitwertangabe des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens, der gewichtige indizielle Bedeutung zukommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2011, 6 W 65/10 , Rn. 2 , zitiert nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 6 W 95/20

    Zulässige Herkunftsangaben nach Art. 45 (1) VO (EU) 2019/33 für Schaumwein, der

    Die Streitwertangabe der Antragstellerin, gegen die die Antragsgegnerin im Übrigen nichts vorgebracht hat, hat Indizwirkung für den Streitwert (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 ).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16

    Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu, da zu diesem Zeitpunkt die Erfolgsaussichten der Klage nicht sicher beurteilt werden können (vgl. Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 W 24/17

    Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen: Indizielle Bedeutung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10; juris) kommt den eigenen Streitwertangaben des Klägers oder Antragstellers zu Beginn des Verfahrens indizielle Bedeutung für das verfolgte Interesse zu, da zu diesem Zeitpunkt die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nicht sicher beurteilt werden können; etwas anderes gilt dann, wenn diese Angaben nach den Gesamtumständen übersetzt erscheinen.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15

    Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung

    Der Senat, der sich an den Streitwertvorstellungen der Parteien orientieren kann (OLG Frankfurt, Beschluss v. 03. November 2011 - 6 W 65/10 -, juris), setzt daher EUR 4.000 je Schuldverschreibung fest.
  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21

    Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

    Damit ist grundsätzlich das sog. "Angreiferinteresse" maßgeblich, also das wirtschaftliche Interesse des Klägers bzw. Antragstellers, das nach objektiven Maßstäben zu bewerten ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 = WRP 2017, 719; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Ergibt sich allerdings aus den Gesamtumständen, dass die Streitwertangabe das tatsächliche Interesse des Antragstellers offensichtlich nicht zutreffend widerspiegelt, kommt ihr keine Bedeutung zu (vgl. Senat, a. a. O., - Jackpot-Werbung S. 976; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2011 - 6 W 65/10, juris, dort Tz. 2).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22

    Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens eine erhebliche indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 = GRUR-RR 2021, 549 und schon OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens eine erhebliche indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu (vgl. Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10 ).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 6 W 55/17

    Streitwert und Streitwertbegünstigung bei Unterlassungsansprüchen eines

  • OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21

    Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die

  • OLG Frankfurt, 20.04.2020 - 6 W 37/20

    Streitwert bei Verwendung von Fußballvereins-Logos

  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 W 60/20

    Keine Streitwertbegünstigung nach § 142 MarkenG, wenn der Verletzer bei

  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 W 60/12

    Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung durch Geltendmachung der

  • OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 W 22/22

    Designverletzung: Bevorstehender Ablauf der Schutzfrist kann Höhe des

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20

    Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem

  • OLG Frankfurt, 20.05.2021 - 6 W 37/21

    Streitwert für Verstoß gegen Öko-VO

  • OLG München, 08.06.2020 - 29 W 721/20

    Streitwertbemessung bei Beanstandung von Äußerungen im Verfügungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19

    Gegenstandwert für Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO

  • OLG München, 17.01.2018 - 29 W 1623/17

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage bei Verbraucherverbänden

  • OLG München, 06.12.2021 - 29 W 1401/21

    Streitwertbemessung angesichts geringer Umsatzzahlen beim Vertrieb von

  • OLG Frankfurt, 24.11.2016 - 6 W 126/15

    Streitwert für Unterlassungsanspruch nach Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 W 113/12

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 6 W 61/19

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbandes

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.2010 - I-6 W 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9532
OLG Hamm, 16.09.2010 - I-6 W 65/10 (https://dejure.org/2010,9532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2010 - I-6 W 65/10 (https://dejure.org/2010,9532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2010 - I-6 W 65/10 (https://dejure.org/2010,9532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Einzelrichters, Nichtabhilfebeschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 568, 572, 485 Abs. 2
    Zuständigkeit des Einzelrichters, Nichtabhilfebeschluss

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Fassung des angefochtenen Beschlusses durch den Einzelrichter und des Nichtabhilfebeschlusses durch die Zivilkammer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 568
    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Fassung des angefochtenen Beschlusses durch den Einzelrichter und des Nichtabhilfebeschlusses durch die Zivilkammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustöndigkeit für sofortige Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 29/02

    Keine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts als Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10
    Dass der Nichtabhilfebeschluss durch die Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern gefasst wurde, begründet nicht die Zuständigkeit des Senats in der Besetzung mit drei Richtern (OLG München Beschl. v. 31.01.2007 - 19 W 729/07 - juris; OLG Frankfurt Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02 - juris; Zöller-Heßler § 568 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 1 W 70/03

    Beschwerdeverfahren: Entscheidungskompetenz des originären Einzelrichters

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10
    Dass der Nichtabhilfebeschluss durch die Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern gefasst wurde, begründet nicht die Zuständigkeit des Senats in der Besetzung mit drei Richtern (OLG München Beschl. v. 31.01.2007 - 19 W 729/07 - juris; OLG Frankfurt Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02 - juris; Zöller-Heßler § 568 Rdn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 4 W 10/07

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde, wenn der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10
    Die abweichende Auffassung des OLG Saarbrücken (Beschl.v. 18.01.2007 - 4 W 10/07 - juris), die u.a. damit begründet wird, dass der Gegenstand der angefochtenen Entscheidung nicht mehr allein der Beschluss in seiner ursprünglichen Fassung, sondern in der Gestalt,, wie er sich dem Beschwerdegericht nach der Nichtabhilfe durch das Kollegialorgan darstellt, sei, vermag angesichts dieser ausdrücklichen gesetzlichen Differenzierung zwischen angefochtenem Beschluss und Nichtabhilfeentscheidung nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 31.01.2007 - 19 W 729/07
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10
    Dass der Nichtabhilfebeschluss durch die Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern gefasst wurde, begründet nicht die Zuständigkeit des Senats in der Besetzung mit drei Richtern (OLG München Beschl. v. 31.01.2007 - 19 W 729/07 - juris; OLG Frankfurt Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02 - juris; Zöller-Heßler § 568 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2019 - 14 W 20/19

    Umfang der Zuständigkeit des originären Einzelrichters gem. § 568 ZPO;

    Nach zutreffender herrschender Meinung ist jedoch unerheblich, wer über die Nichtabhilfe entschieden hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02, OLGR 2003, 187; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03, OLGR 2004, 115; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.07.2009 - 5 W 1104/09, MDR 2009, 1243; OLG Hamm, Beschl. v. 16.09.2010 - I-6 W 65/10, NJW-RR 2011, 238).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11

    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2017 - 5 W 65/17

    Streitwert einer auf wiederkehrende Leistungen aus einer

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist aber der angefochtene Beschluss in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 25.07.2017, der seinerseits durch die Kammer erlassen worden ist (vgl. - jew. zu § 568 ZPO - OLG München, NJW-RR 2013, 441; KG Berlin, BauR 2010, 1099; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.01.2007 - 4 W 10/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 372; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 238; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 230; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 568 Rdn. 2; Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 568 Rdn. 2, die der (Nicht- oder Teil-) Abhilfeentscheidung die Bedeutung einer bloßen Verfahrensvoraussetzung beimessen).
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