Rechtsprechung
OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
BVormVG § 1; BGB § 1836a; BGB § 1836 Abs. 1
Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Betreuervergütung für Führung einer Betreuung; Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz bei Absolvierung eines Studienganges zur Qualifikation für treuhänderische Repräsentation eines Menschen in dessen personenbezogenen und oder vermögensbezogenen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betreuervergütung - erhöhter Stundensatz bei Ingenieurstudium des Betreuers?
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BVormVG § 1; BGB § 1836a; BGB § 1836 Abs. 1
Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium
Verfahrensgang
- LG Gera, 23.10.2003 - 5 T 316/03
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
- OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).
- OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).
- OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
- OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Betreuervergütung für Diplom-Theologen
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
- BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
Nicht abgeschlossenes Jurastudium
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).
- OLG Jena, 18.11.2002 - 6 W 533/02
Offiziersausbildung und Vergütungssatz
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Hierin ist die Ausbildung des Beteiligten zu 1) derjenigen Ausbildung vergleichbar, welche ein in der DDR abgeschlossenes Studium der Staatswissenschaften vermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28.4.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379) oder die ein Stabsoffizier der NVA durchlief (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02). - OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium
Auszug aus OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Hierin ist die Ausbildung des Beteiligten zu 1) derjenigen Ausbildung vergleichbar, welche ein in der DDR abgeschlossenes Studium der Staatswissenschaften vermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28.4.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379) oder die ein Stabsoffizier der NVA durchlief (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02).
- OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03
Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung
Wesentlich ist, dass die Ausbildung den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum verschafft (vgl. Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03).Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
Rechtsprechung
OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erhöhter Stundensatz für Ingenieur
Verfahrensgang
- LG Gera, 23.10.2003 - 5 T 316/03
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
- OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
Nicht abgeschlossenes Jurastudium
Auszug aus OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315). - OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315). - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315). - OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter
Auszug aus OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01). - OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Betreuervergütung für Diplom-Theologen
Auszug aus OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).