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   OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01   

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https://dejure.org/2001,6635
OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01 (https://dejure.org/2001,6635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2001 - 6 W 67/01 (https://dejure.org/2001,6635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2001 - 6 W 67/01 (https://dejure.org/2001,6635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterlassungsbegehren vor mehreren Gerichten geltend gemacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu der Zulässigkeit, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen und an einem anderen Gericht erneut zu stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 25
    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 6 O 14/01
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 764
  • GRUR-RR 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93

    Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit; Flucht in die Säumnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01
    Dies gilt sowohl für Verzögerungen innerhalb eines anhängigen Verfahrens (etwa für die bewusste Hinnahme eines Versäumnisurteils zur Verbesserung der Glaubhaftmachungslage, vergleiche Senat WRP 95, 502 - Versäumnisurteil und Eilbedürfnis) als auch für die gleichfalls zu einer erheblichen Verzögerung führende Rücknahme eines Eilantrages, verbunden mit der erneuten Stellung des gleichen Antrages bei einem anderen Gericht.
  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 02, 44) sowie die überzeugenden Ausführungen bei Teplitzky (Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54, Rdn. 24 m.w.N.) und Hefermehl/Köhler (UWG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 3.16).
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Den Verfügungsgrund gefährdet im lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren, wer (in Ausschöpfung des "fliegenden Gerichtsstands" gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG) - wie hier die Antragstellerin - gleich mehrere Landgerichte mit seinem Eilantrag beschäftigt: Sonach kann die aus § 12 Abs. 2 UWG folgende Dringlichkeitsvermutung jedenfalls dann ohne weiteres widerlegt sein, wenn der Antragsteller den in erster Instanz zurückgewiesenen Antrag (anstatt Rechtsmittel einzulegen) zurücknimmt und ihn vor einem anderen Gericht neu stellt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44 f.; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 137).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2005 - 6 U 228/04

    Verfügungsgrund bei "forum shopping"

    Wird ein Eilantrag auf Hinweis des Gerichts, dass gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung Bedenken bestehen, zurückgenommen und bei einem anderen Gericht erneut eingereicht (sog. "forum shopphing"), bestehen gegen ein solches Vorgehen unter dem Gesichtspunkt des Verfügungsgrundes dann keine Bedenken, wenn der Antragsgegner zuvor zu dem ersten Eilantrag nicht angehört worden ist und der neue Eilantrag unverzüglich eingereicht wird (Abgrenzung zu Senat WRP 2001, 716).

    Der Sachverhalt ist insoweit mit dem dem Beschluss des Senats vom 22.03.2001 (Az.: 6 W 67/01 = WRP 2001, 716) zugrundeliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Zwar dürfen bei der Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses schutzwürdige Interessen des Antragsgegners nicht unbeachtet bleiben, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. März 2001 (Az.: 6 W 67/01 = WRP 2001, 716) ausgeführt hat.

    Auch insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall jedoch von der Sache 6 W 67/01.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Nach wohl allgemeiner Ansicht (Stein-Jonas ZPO vor § 916 Rz. 11, OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44, OLG Karlsruhe GRUR 1993, 135, Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen 1995, Rnr. 94, Tiplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 8. Aufl., 2004, Kap. 54 Rnr. 27) ist ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist.
  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch

    Über das Erfordernis einer (bloßen) Dringlichkeit hinaus muss der Antragsteller ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis dafür haben, seine Ansprüche nicht im grundsätzlich dafür vorgesehenen Klagewege, sondern - auch und zuerst - im summarischen Eilverfahren zu verfolgen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06 - NJW-RR 2007, 763, Rdnr. 23 nach juris; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10 - WRP 2011, 364, Rdnr. 5 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2001 - 6 W 67/01 - WRP 2001, 716, Rdnr. 7 nach juris; Senat, Beschluss vom 15.10.2021 - 5 W 133/21 - Rdnr. 48 nach juris; Senat, Urteil vom 11.10.2016 - 5 U 139/15 -GRUR-RR 2017, 128, Rdnr. 3 nach juris; Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., 2019, Kapitel 54 Rdnr. 24d; Spoenle, a. a. O., § 12 Rdnrn. 24, 34).

    Unter letzterem Aspekt wird ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis etwa dann verneint, wenn der Antragsteller rechtsmissbräuchliches "forum-shopping" betreibt (vgl. OLG Hamburg - 5 U 67/06 - a. a. O., Rdnr. 23 nach juris; OLG München - 6 U 4816/10 - a.a.O., Rdnr. 5 nach juris; OLG Frankfurt - 6 W 67/01 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris; Senat - 5 U 139/15 - a. a. O., Rdnr. 3 nach juris) oder wenn der Antragsteller eine vorgesehene Beteiligung des Antragsgegners vereiteln will, etwa dadurch, dass er nicht unaufgefordert und unverzüglich wahrheitsgemäß, vollständig und eindeutig zur Reaktion des Antragsgegners auf die Abmahnung vorträgt (Senat - 5 W 133/21 - Rdnrn. 29, 30, 46ff. nach juris).

  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

    Als besondere Form des Rechtsschutzinteresses (OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614 - forum-shopping) und damit als Prozessvoraussetzung ist die Dringlichkeit als Zulässigkeitsfrage von Amts wegen zu prüfen (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 1996 - 2 U 139/96, WRP 1997, 355, 357; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. März 2001 - 6 W 67/01, GRUR-RR 2002, 44; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 U 189/01, NJW 2002, 903; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.12, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Ein Antragsteller, der das verfolgte Begehren für so dringlich hält, dass er alles daran setzt, schon in der ersten Instanz eine Beschlussverfügung zu erreichen, bringt, wenn er bei einem zunächst angerufenen Gericht nicht durchzudringen vermag, durch die sofortige Rücknahme des Begehrens dort und seine sofortige anderweitige Anbringung nicht zum Ausdruck, die Sache sei ihm nicht eilig (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226; a.A. OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44 = WRP 2001, 716).
  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

    Dem steht auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22. März 2001 (OLG Frankfurt WRP 2001, 716 f.) nicht entgegen.
  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

    Das Rechtsschutzinteresse an einer Eilentscheidung, als dessen besondere Ausprägung die Dringlichkeit anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 67/01 Tz. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972; OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 ff., OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266), kann indes, wie allgemein anerkannt (vgl. OLG München Az. 29 W 798/05, Tz. 16, zitiert nach juris; weitere Nachweise bei Harte-Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 321; ebenso Teplitzky in: FS für Loschelder, S. 391, 394 ff.), nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch durch zeitunabhängige Momente, etwa sonstige Verhaltensweisen des Antragstellers, auch während des gerichtlichen Verfahrens, entfallen.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10

    Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener

    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12

    Verletzung eines Patents betreffend eine

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