Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 140 Abs. 1 MarkenG, § 13 RVG
Patentanwaltskosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Markenverstoß auf der Hand liegt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06
Consulente in marchi
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999). - OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06
Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999). - LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 31/06
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).