Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,55380
OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09 (https://dejure.org/2009,55380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2009 - 6 W 67/09 (https://dejure.org/2009,55380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 6 W 67/09 (https://dejure.org/2009,55380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,55380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 140 Abs. 1 MarkenG, § 13 RVG
    Patentanwaltskosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Markenverstoß auf der Hand liegt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 31/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 W 67/09
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erfüllt, wenn dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechung vorgelegt wurde (Beschluss vom 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht