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   OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13   

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https://dejure.org/2013,40135
OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13 (https://dejure.org/2013,40135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2013 - 6 W 69/13 (https://dejure.org/2013,40135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 6 W 69/13 (https://dejure.org/2013,40135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Leitlinien der Aussetzungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Stanzwerkzeug

    § 19 S 1 GebrMG, § 252 ZPO
    Gebrauchsmusterverletzung: Nachprüfung der Entscheidung über die Aussetzung des Verletzungsverfahrens im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 19 S. 1
    Aussetzung des Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung des Verletzungsprozesses bei bloßen Zweifeln am Rechtsbestand des schutzbestätigten Klagegebrauchsmusters

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung eines Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 352
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2003 - 2 W 11/03

    Aussetzung einer Patentstreitsache bis zur Entscheidung über einen gegen das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13
    Auf die Frage, ob die Bejahung der Vorgreiflichkeit auch im Fall der Aussetzung nach § 19 S. 1 GebrMG aus den vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR-RR 2003, 359 m.w.N.) dargelegten Erwägungen stets hinzunehmen ist, kommt es hier nicht an.
  • LG München I, 19.05.2011 - 7 O 6033/10

    Ansprüche wegen Verletzung des Gebrauchsmusters hinsichtlich gekühlter Backwaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13
    Für die fakultative Aussetzung nach § 19 S. 1 GebrMG wird teilweise unter Hinweis auf die Systematik der §§ 11, 13 GebrMG und auf die auch hier gravierenden Auswirkungen der Aussetzung für den Schutzrechtsinhaber die Anwendung desselben strengen Maßstabs befürwortet (vgl. LG München I Mitt. 2012, 184 juris-Rn. 68; Mes, PatG, 3. Aufl., § 19 GebrMG Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2019 - 2 U 35/19

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Daran fehlt es, wenn das Landgericht von einem unrichtigen Prüfungsmaßstab ausgegangen ist oder wenn ausschlaggebende wesentliche Gesichtspunkte, z.B. einzelne Entgegenhaltungen oder Einspruchsgründe, überhaupt nicht oder erkennbar falsch gewürdigt worden sind (OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352 - Stanzwerkzeug; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 765).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Bei der vom Verletzungsgericht zu treffenden Prognoseentscheidung fällt außerdem jedenfalls im ersten Zugriff ins Gewicht, dass das Patent nur erteilt wird, wenn und soweit das Patentamt auf Grund sachkundiger technischer Prüfung die Schutzfähigkeit der beanspruchten technischen Lehre bejaht hat; auch dies spricht dafür, bei der Aussetzung des Verletzungsprozesses Zurückhaltung walten zu lassen (Senat, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug).
  • OLG Karlsruhe, 02.01.2019 - 6 W 69/18

    Empfangsanordnung - Aussetzung eines Patentverletzungsverfahrens

    Ist die Entscheidung danach vertretbar, hat es dabei sein Bewenden; das Beschwerdegericht kann dann, auch wenn es selbst zu einem anderen Ergebnis käme, seine eigene Ermessensentscheidung nicht an die Stelle derer des Landgerichts setzen (BGH, NJW-RR 2006, 1289, Rn. 6; vgl. Senat, GRUR 2014, 352, 353 - Stanzwerkzeug [zu § 19 Satz 1 GebrMG]; zu alledem zuletzt Senat, Beschluss vom 23. April 2018 - 6 W 29/18, unveröffentlicht).

    Die Bejahung der Verletzungsfrage, die auf die Anwendung anerkannter patentrechtlicher Grundsätze gestützt wird, braucht jedenfalls in dieser Situation nicht im Einzelnen überprüft zu werden (vgl. Senat, GRUR 2014, 352, 353 - Stanzwerkzeug [zu § 19 Satz 1 GebrMG]).

    Bei der vom Verletzungsgericht zu treffenden Prognoseentscheidung fällt außerdem jedenfalls im ersten Zugriff ins Gewicht, dass das Patent nur erteilt wird, wenn und soweit das Patentamt aufgrund sachkundiger technischer Prüfung die Schutzfähigkeit der beanspruchten technischen Lehre bejaht hat; auch dies spricht dafür, bei der Aussetzung des Verletzungsprozesses Zurückhaltung walten zu lassen (Senat, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; siehe zuletzt Senat, Beschluss vom 23. April 2018 - 6 W 29/18, unveröffentlicht).

  • LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15

    Gebrauchsmusterverletzungsklage: Aussetzungsmaßstab bei anhängigem

    a) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zuletzt für den besonderen Fall, dass die Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts über den Rechtsbestand eines Klagegebrauchsmusters bereits positiv entschieden hatte, angenommen, wegen der dann bereits vorliegenden sachkundigen Einschätzung durch das Amt sei wie bei der Aussetzungsprüfung nach § 148 ZPO bei der Verletzung eines (geprüften) Patents zu verfahren und eine erhebliche Vernichtungswahrscheinlichkeit zu fordern (OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; aA wohl noch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 6 W 61/11).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13

    Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des

    Nachdem die Antragsgegnerin zwei früheren Bestrafungsanträgen wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom 27.11.2012 unter Ausschöpfung ihr zustehender Rechtsmittel entgegengetreten war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.06.2013 - 6 W 69/13 - und 16.09.2013 - 6 W 146/13), konnte die Antragstellerin nicht mit einem schnelleren Erfolg auf diesem Weg rechnen und war es ihr nicht zuzumuten, von ihrem Verfügungsantrag gegen das in mehreren Punkten (Maximalprämie 20 EUR statt 15 EUR, fehlender Garantiebonus, zwei statt drei Prämienstufen) geänderte Prämienmodell abzusehen.
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 6 U 148/16

    Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen

    Aufgrund des Hinweises des Bundespatentgerichts vom 29. März 2017 (Anlage B 13) ist nunmehr mit der hierfür erforderlichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 4 - Kurznachrichten; Senat, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 38) erheblichen Wahrscheinlichkeit von einer Nichtigerklärung der der Verurteilung zugrundeliegenden Ansprüche des Klagepatents auszugehen.
  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
    Nachdem die Antragsgegnerin zwei früheren Bestrafungsanträgen wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom 27.11.2012 unter Ausschöpfung ihr zustehender Rechtsmittel entgegengetreten war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.06.2013 - 6 W 69/13 - und 16.09.2013 - 6 W 146/13), konnte die Antragstellerin nicht mit einem schnelleren Erfolg auf diesem Weg rechnen und war es ihr nicht zuzumuten, von ihrem Verfügungsantrag gegen das in mehreren Punkten (Maximalprämie 20 EUR statt 15 EUR, fehlender Garantiebonus, zwei statt drei Prämienstufen) geänderte Prämienmodell abzusehen.
  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4a O 10/22
    Ein Gebrauchsmuster kann zwar im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren - jedenfalls für die Frage der Aussetzung - wie ein geprüftes Schutzrecht behandelt werden, wenn bereits ein paralleles Patent erteilt wurde, dessen Schutzbereich breiter als derjenige des Gebrauchsmusters ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2021 - I-2 U 48/20, GRUR-RS 2021, 10556 Rn. 64; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2018, Az.: I-15 W 30/18, GRUR-RS 2019, 45774; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Kap. E, Rn. 967).
  • LG München I, 13.08.2015 - 7 O 16835/14

    Patentstreit um Tintenpatrone

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob eine Aussetzung schon dann sinnvoll ist, wenn bloße Zweifel am Rechtsbestand des Gebrauchsmusters bestehen (so OLG Karlsruhe GRUR 2014, 352), oder ob es im Hinblick auf die Systematik der §§ 11, 13 GebrMG und auf die gravierenden Auswirkungen der Aussetzung für den Schutzrechtsinhaber vorteilhafter ist, das Verfahren nur bei einer erheblicher Wahrscheinlichkeit für den fehlenden Rechtsbestand auszusetzen (so die Münchner Praxis, LG München I Mitt. 2012, 184).
  • LG Hamburg, 13.01.2022 - 327 O 46/21

    Gebrauchmachen von technischer Lehre eines Gebrauchsmusters

    Dies gilt jedenfalls solange - wie hier - noch keine den Rechtsbestand bejahende erstinstanzliche Entscheidung der Gebrauchsmusterabteilung des DPMA vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4a O 41/19

    Kindersitz 2

  • LG Düsseldorf, 01.08.2019 - 4a O 49/17

    LED-Chip

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