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   OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09   

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https://dejure.org/2012,12258
OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2012,12258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2012,12258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2012,12258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BDG, 29.01.1987 - IV VL 37/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat folgt deshalb nicht der Auffassung des Bundesdisziplinargerichts (Beschluss vom 29.1.1987, IV VL 37/85, MDR 1987, 467), nach der in die Berechnung der dem Rechtsanwalt zu erstattenden Umsatzsteuer auch die mit seinen Reisekosten (Eisenbahnfahrkarten, Taxikosten) verauslagte Umsatzsteuer unabhängig davon einzubeziehen ist, ob er sie als Vorsteuer abziehen kann.

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 574 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts vom 29.1.1987 (IV VL 37/85 - zitiert nach juris) zur Frage der auf Reisekosten des Rechtsanwalts zu erstattenden Umsatzsteuer zugelassen.

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84

    Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat folgt deshalb nicht der Auffassung des Bundesdisziplinargerichts (Beschluss vom 29.1.1987, IV VL 37/85, MDR 1987, 467), nach der in die Berechnung der dem Rechtsanwalt zu erstattenden Umsatzsteuer auch die mit seinen Reisekosten (Eisenbahnfahrkarten, Taxikosten) verauslagte Umsatzsteuer unabhängig davon einzubeziehen ist, ob er sie als Vorsteuer abziehen kann.
  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011 der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klargestellt hat und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift, erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10).
  • BGH, 13.09.2010 - IV ZB 42/09

    Kürzung einer durch die Tätigkeit eines Anwalts in einem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011 der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klargestellt hat und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift, erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZB 3/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011 der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klargestellt hat und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift, erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10).
  • BGH, 28.09.2010 - XI ZB 7/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011 der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klargestellt hat und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift, erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10).
  • OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09
    21 a) Anlässlich einer Geschäftsreise der Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Nr. 7004 VV RVG entstandene Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten nach Nr. 7006 VV RVG unterliegen als Auslagen und mithin Teil der Vergütung der Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gemäß Nr. 7008 VV RVG der zum Zeitpunkt der Kostengrundentscheidung maßgeblichen Umsatzsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen bei Anfall einem niedrigeren oder keinem Umsatzsteuersatz unterlagen (Göttlich/Mümmler, RVG, 3. A., Stichwort "Reisekosten", Rn. 8.4 Umsatzsteuer; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372).
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   OLG Oldenburg, 26.06.2009 - 6 W 71/09   

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OLG Oldenburg, 26.06.2009 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2009,51138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.2009 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2009,51138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 6 W 71/09 (https://dejure.org/2009,51138)
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