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   OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18   

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https://dejure.org/2018,37697
OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18 (https://dejure.org/2018,37697)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2018 - 6 W 72/18 (https://dejure.org/2018,37697)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2018 - 6 W 72/18 (https://dejure.org/2018,37697)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH GRUR 2017, 212 Rn. 8; BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Danach erscheint dem Senat unter Berücksichtigung der sonst in der Rechtsprechung für Verstöße hinsichtlich der OS-Plattform festgesetzten Streitwerte von 2.500 EUR bis 4.000 EUR (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 4.2.2008 - 2 U 71/07; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.1.2017 - 9 W 426/16; OLG Dresden, Urt. v. 17.1.2017 - 14 U 1462/16) und der nur geringen Umsätze des Beklagten und der damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit der Verstöße ein Wert von jeweils 2.500 EUR für die Anträge zu Ziff. II und III als ausreichend und angemessen.
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Einer Streitwertangabe in der Anspruchsbegründung - zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - kommt dabei indizielle Bedeutung zu (Senat, OLGR Köln 1993, 242 f.), wobei die Angabe anhand objektiver Kriterien zu überprüfen ist und nicht schlicht übernommen werden darf (BGH GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II).
  • OLG Köln, 25.02.1993 - 6 W 6/93
    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Einer Streitwertangabe in der Anspruchsbegründung - zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - kommt dabei indizielle Bedeutung zu (Senat, OLGR Köln 1993, 242 f.), wobei die Angabe anhand objektiver Kriterien zu überprüfen ist und nicht schlicht übernommen werden darf (BGH GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH GRUR 2017, 212 Rn. 8; BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Dresden, 17.01.2017 - 14 U 1462/16

    Pflicht eines Anbieters auf einem Online-Marktplatz zur Bereitstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Danach erscheint dem Senat unter Berücksichtigung der sonst in der Rechtsprechung für Verstöße hinsichtlich der OS-Plattform festgesetzten Streitwerte von 2.500 EUR bis 4.000 EUR (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 4.2.2008 - 2 U 71/07; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.1.2017 - 9 W 426/16; OLG Dresden, Urt. v. 17.1.2017 - 14 U 1462/16) und der nur geringen Umsätze des Beklagten und der damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit der Verstöße ein Wert von jeweils 2.500 EUR für die Anträge zu Ziff. II und III als ausreichend und angemessen.
  • OLG Koblenz, 25.01.2017 - 9 W 426/16

    Unterlassener Link auf OS-Plattform in Angeboten auf einer Verkaufsplattform

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
    Danach erscheint dem Senat unter Berücksichtigung der sonst in der Rechtsprechung für Verstöße hinsichtlich der OS-Plattform festgesetzten Streitwerte von 2.500 EUR bis 4.000 EUR (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 4.2.2008 - 2 U 71/07; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.1.2017 - 9 W 426/16; OLG Dresden, Urt. v. 17.1.2017 - 14 U 1462/16) und der nur geringen Umsätze des Beklagten und der damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit der Verstöße ein Wert von jeweils 2.500 EUR für die Anträge zu Ziff. II und III als ausreichend und angemessen.
  • LG Hamburg, 26.03.2020 - 327 O 212/19

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch

    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (vgl. nur OLG Köln [6. Zivilsenat], Beschluss vom 06.08.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20

    Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren

    Vielmehr ist das Interesse des Verbandes im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 Rn. 5.8 mit Verweis auf BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG Köln Beschl. v. 6.8.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795; OLG München WRP 2008, 972 (976); LG Bonn WRP 2005, 640 (642)).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
    Im Einklang damit hat es auch eine Rückrufverpflichtung der Klägerin ab dem 01.01.2018 abgelehnt (vgl. Beschluss OLG Karlsruhe vom 07.12.2018, Az. 6 W 72/18, Anlage B&B 24).
  • LG Hamburg, 25.10.2021 - 312 O 272/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Angebot der unerlaubten Rechtsdienstleistung

    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795 m. w. N.).
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