Rechtsprechung
OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 2269, 2078 ff BGB
Nicht ausgeübter Änderungsvorbehalt eines Berliner Testaments: Zu den Voraussetzungen einer Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums des Erblassers - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2078 Abs. 2, 2269, 2271
Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments wegen enttäuschter Pflegeerwartung als Motivirrtum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbeinsetzung durch einen gesetzlichen Erben wegen Verletzung der Verpflichtung zur Pflege der Erblasserin durch den Testamentserben
- erbrechtsiegen.de
Gemeinschaftliches Testament - Anfechtung bei enttäuschter Pflegeerwartung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2269; BGB §§ 2078 ff.
Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbeinsetzung durch einen gesetzlichen Erben wegen Verletzung der Verpflichtung zur Pflege der Erblasserin durch den Testamentserben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 2269, 2078 ff BGB
Nicht ausgeübter Änderungsvorbehalt eines Berliner Testaments: Zu den Voraussetzungen einer Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums des Erblassers - wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anfechtung einer letztwilligen Verfügung wegen irriger Annahme oder Erwartung des Erblassers
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Testament anfechtbar weil eine Pflegeverpflichtung nicht erfüllt wird?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtung einer letztwilligen Verfügung wegen irriger Annahme oder Erwartung des Erblassers
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anfechtung? Hat der Erblasser sich denn wirklich geirrt?
Verfahrensgang
- AG Meiningen, 18.12.2013 - VI 49/12
- OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1836
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
Zur Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14
In einem solchen Fall kann sich der Erblasser nicht in einem Motivirrtum befinden; seine Regelung für die von ihm antezipierten verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten kann daher nicht durch Anfechtung außer Kraft gesetzt werden (BayObLG, Beschluss v. 19.10.2000, Az. 1Z BR 116/99, zitiert nach juris, dort Rn. 43 m.w.N.). - BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06
Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts
Auszug aus OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14
Ein von einer Aufhebung der letztwilligen Verfügung profitierender Anfechtungsberechtigter (§ 2080 BGB) kann die Anfechtung jedoch nicht nur auf positiv vorhandene Fehlvorstellungen des Erblassers, sondern darüber hinaus auch auf Erwartungen stützen, über die sich der Erblasser bei der Testamentserrichtung keine konkreten Gedanken gemacht hat, die er aber als selbstverständlich vorausgesetzt hat (BGH, Urteil v. 20.02.2008, Az.: IV ZR 32/06, zitiert nach juris, dort Rn. 22 m.w.N.).